RKA - Abmahnung wegen Metro Exodus

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RKA spricht auch im Jahr 2023 Abmahnungen (im Folgenden: RKA Abmahnung Metro Exodus) für die österreichische PLAION GmbH wegen unerlaubten Filesharings aus. In dem von uns zu bearbeitenden Fall soll das Computerspiel "Metro Exodus" in einem Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Wie so oft muss dringend davon abgeraten werden, die vorbereitete Unterlassungserklärung abzugeben. Stattdessen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

Um welches Spiel handelt es sich bei „Metro Exodus“?

"Metro Exodus" ist ein First-Person-Shooter-Computerspiel, das im Februar 2019 veröffentlicht wurde. Es spielt in einer postapokalyptischen Welt, die von einem nuklearen Krieg zerstört wurde und folgt der Geschichte eines Überlebenden, der aus den Tiefen der Moskauer Metro auf eine epische Reise ins Unbekannte aufbricht. Das Spiel kombiniert Elemente aus verschiedenen Genres wie Survival-Horror, Stealth-Action und Rollenspiel, um eine immersive Erfahrung zu schaffen. 

Weswegen spricht RKA „Metro Exodus“-Abmahnungen aus?

RKA meint Kenntnis davon zu haben, dass über einen Internetanschluss das Computerspiel "Metro Exodus" in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Nachdem die IP-Adresse dieses Anschlusses ermittelt worden war, wurde ein gerichtlicher Beschluss erwirkt, der es dem Internet-Provider erlaubte, Name und Adresse derjenigen Person herauszugeben, der diese IP-Adresse zum ermittelten Zeitpunkt zugewiesen war.

Welche Ansprüche stellt RKA?

Nach Erhalt dieser Daten wurde eine RKA Abmahnung Metro Exodus ausgesprochen. RKA machte im Namen der Rechteinhaberin gegenüber dem Anschlussinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Kostenersatz und Beseitigung geltend, und zwar wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels "Metro Exodus" über das BitTorrent-Netzwerk. RKA verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung und fügt der RKA Abmahnung Metro Exodus eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Mit dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte aber nicht nur strafbewehrt zur Unterlassung verpflichten, sondern darüber hinaus auch zur

  • Zahlung von Schadensersatz
  • Erstattung von Anwaltskosten
  • Löschung der betreffenden BitTorrent-Datei
  • Auskunft über den Verletzungsumfang.

Ist die Forderung von RKA nach einer Unterlassungserklärung berechtigt?

Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, ohne vorher den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt zu haben. Unabhängig von der Frage, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach Erhalt einer RKA Abmahnung Metro Exodus abgegeben werden soll, sollte eine Unterlassungs-erklärung auch nur den Unterlassungsanspruch regeln, nicht aber zusätzlich die Zahlungsforderungen. Diese sollten gesondert geklärt werden.

Zwar sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie persönlich an einer Tauschbörse teilgenommen und so das Computerspiel „Metro Exodus“ öffentlich zugänglich gemacht haben. Der Wortlaut einer solchen Erklärung sollte jedoch sorgfältig durchdacht werden, da die Erklärung zeitlich unbegrenzt gilt. Näheres erläutern wir Ihnen gern.

Ist die Unterlassungserklärung in der RKA Abmahnung Metro Exodus in Ordnung?

RKA schlägt in der vorbereiteten Unterlassungserklärung vor, dass der Abgemahnte sich verpflichtet es zukünftig zu unterlassen, das Computerspiel "Metro Exodus" ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin, also der PLAION GmbH, in Filesharingnetzwerken zum Herunterladen bereit zu halten. RKA weist in der RKA Abmahnung Metro Exodus wie vom Gesetzgeber verlangt darauf hin, dass diese Formulierung insoweit über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, als diese Formulierung sich auf

„jedwede rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Werks […] in Filesharingnetzwerken erstreckt.“

Unserer Meinung nach geht die in der RKA Abmahnung Metro Exodus enthaltene Unterlassungserklärung aber auch darüber hinaus, weil nicht nur die öffentliche Zugänglichmachung verboten werden soll.Das Urheberrecht verbietet nicht immer Nutzung eines geschützten Werks, selbst wenn der Rechteinhaber nicht zugestimmt hat. Auch das Bereithalten zum Abruf ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, wenn ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Erlaubt ist es, Werke wie das Computerspiel "Metro Exodus" einer abgegrenzten Gruppe, beispielsweise Familienmitgliedern, zugänglich zu machen; Familie ist keine Öffentlichkeit. Das ist deshalb wichtig, weil RKA in der Unterlassungserklärung formuliert, es solle ab sofort unterlassen werden, das Computerspiel "Metro Exodus" generell über Filesharingnetzwerke zum Abruf bereitzuhalten. Es ist jedoch beispielsweise denkbar, dass eine Torrent-Datei, die das Computerspiel "Metro Exodus" enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, beispielsweise in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt wird. Eine solche private Nutzung wäre erlaubt. Das bedeutet aber, dass RKA mit der Unterlassungserklärung auch potenziell zulässige Nutzungen verbietet.

Was bedeutet das?

Wenn RKA in ihrer Unterlassungserklärung sowohl verbotene als auch erlaubte Nutzungen verbieten will, geht die Unterlassungserklärung nach unserer Überzeugung über die ursprünglich behauptete Rechtsverletzung hinaus. Die erlaubte Nutzung des Computerspiels “Metro Exodus” ist auch in Filesharing-Netzwerken nicht in jedem Fall rechtsverletzend. RKA in der RKA Abmahnung Metro Exodus unsere Überzeugung nach darauf hinweisen müssen, dass mit der vorbereiteten Unterlassungserklärung auch potenziell erlaubte Nutzungen verboten werden.

Die RKA Abmahnung Metro Exodus sagt zwar, dass die Unterlassungserklärung über die konkret abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht; zusätzlich zur abgemahnten Rechtsverletzung umfasse die Unterlassungsverpflichtung neben dem BitTorrent-Netzwerk auch alle weiteren Filesharing-Netzwerke. Dass auch potenziell erlaubte Nutzungen verboten werden sollen, wird jedoch nicht erwähnt.

Daher ist es denkbar, dass die RKA Abmahnung Metro Exodus unwirksam ist. 

Welche Folgen hat das?

Wenn die RKA Abmahnung Metro Exodus unwirksam sein sollte, hätte PLAION keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die RKA Abmahnung Metro Exodus. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Konsequenz verhindern, dass Empfänger einer Abmahnung eingeschüchtert werden und sich zu mehr verpflichten, als erforderlich ist. Im Falle einer unwirksamen Abmahnung, und darauf weist RKA zutreffend hin, könnte der abgemahnte Anschlussinhaber seinerseits wegen der unwirksamen Abmahnung einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zur Abwehr der Abmahnung haben. 

Kann ich mich also beruhigt zurücklehnen?

Sie müssen dennoch reagieren, wenn Sie selbst das Computerspiel Metro Exodus über ein Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben sollten und die RKA Abmahnung Metro Exodus unwirksam wäre. In diesem Fall wäre es angeraten, eine eigene strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um zu vermeiden, dass RKA nachbessert und eine zweite, wirksame Abmahnung ausspricht, die dann möglicherweise zu einer Kostenerstattungspflicht führen könnte. Sprechen Sie uns dazu gern an. 

Muss ich RKA sagen, wer das Computerspiel „Metro Exodus“ wirklich genutzt hat?

In der uns vorliegenden RKA Abmahnung Metro Exodus wird der Eindruck vermittelt, der Abgemahnte müsse RKA mitzuteilen, wer das Computerspiel „Metro Exodus“ tatsächlich im Wege des Filesharings öffentlich zugänglich gemacht hat. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn der Anschlussinhaber nicht Täter ist. Das ist so nicht richtig. Erst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollten die Einzelheiten vorgetragen werden, weil sie erst dann benötigt werden.

Der BGH hat bereits im Jahr 2010 in seiner Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ fest-gestellt, dass eine sog. tatsächliche Vermutung besteht, wonach ein Anschlussinhaber als Täter einer Rechtsverletzung gilt, die über seinen Internetanschluss begangen wurde. Es besteht dann eine „sekundäre Darlegungslast“. Das gilt auch noch im Jahr 2023.

Diese tatsächliche Vermutung muss erschüttert werden, um die eigene Haftung auszuschließen; das bedeutet nicht, dass nachgewiesen werden muss, wer das Filesharing tatsächlich begangen hat, aber es müssen Tatsachen vorgetragen und möglicherweise auch bewiesen werden, die einen anderen Geschehensverlauf möglich erscheinen lassen. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Gast, der Computerspiele wie das abgemahnte mag, zum Tatzeitpunkt den Internetanschluss selbständig nutzen konnte. Wenn die tatsächliche Vermutung durch genügend Sachvortrag erschüttert ist, haftet der Anschlussinhaber nicht als Täter.

Wichtig ist aber, dass die sekundäre Darlegungslast erst in einem gerichtlichen Verfahren besteht, nicht vorher. Der BGH hat in einem Verfahren, in dem es um das Computerspiel „Saints Row“ ging, ausdrücklich entschieden, dass es keine Pflicht gibt, dem Abmahnenden vorgerichtlich mitzuteilen, wie es zu der Rechtsverletzung gekommen ist. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, Informationen wenigstens teilweise vor einem Gerichtsverfahren mitzuteilen, damit RKA weiß, dass ein Verfahren mit dem erheblichen Risiko verbunden sein wird, des Prozess zu verlieren. Dann bestehen gute Aussichten, dass gar keine Klage erhoben wird. Das muss aber im Einzelfall gemeinsam entschieden werden.

Bestehen die Zahlungsansprüche, die RKA geltend macht?

In der uns vorliegenden RKA Abmahnung Metro Exodus wird nur der Kostenerstattungsanspruch, nicht aber ein Schadensersatzanspruch beziffert. Lediglich in der Aufstellung der einzelnen Gegenstandswerte, nach denen RKA Kosten berechnet, ist von einem

 „Schadensersatzfeststellungsanspruch“

die Rede. Diesen bewertet RKA gebührenrechtlich mit 3.000,00 EUR. RKA macht dann ein Vergleichsangebot: Nach Abgabe der vorbereiteten Unterlassungserklärung und gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.800,00 EUR würden keine weiteren Zahlungs- und Auskunftsansprüche mehr geltend gemacht.

Das wird nach unserer Auffassung aber den Anforderungen des § 97a UrhG in der 2023 geltenden Fassung nicht gerecht. In Abmahnungen geltend gemachte Zahlungsansprüche müssen hiernach in klarer und verständlicher Weise als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufgeschlüsselt werden. Selbst wenn der Wert des Schadensersatzfeststellungsanspruchs einen Schadensersatz beinhalten sollte, wären die Beträge nicht klar und verständlich aufgeschlüsselt.

Hat RKA denn wenigstens die Kostenerstattung richtig berechnet?

Auch die Kosten, die in der RKA Abmahnung Metro Exodus berechnet werden, könnten überhöht sein. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Zwar ist es richtig, dass der Wert des Unterlassungsanspruchs in der RKA Abmahnung Metro Exodus mit 1.000,00 EUR angegeben hat; das ergibt sich so aus § 97a Abs. 3 UrhG. RKA addiert in der RKA Abmahnung Metro Exodus jedoch die Werte eines Schadensersatzfeststellungsanspruchs sowie des Auskunftsanspruchs hinzu. Abgesehen davon, dass die letztgenannten Ansprüche nach unserer Überzeugung ebenfalls zu hoch angenommen werden, dürfte die Addition der Werte in derartigen Fällen auch unzulässig sein. Wir sind der Meinung, dass RKA für die Kostenberechnung nur den höchsten dieser drei Werte heranziehen und die Beträge nicht addieren darf. Da nach unserer Auffassung ein Schadensersatzanspruch, wenn er denn überhaupt besteht, mit weniger als 1.000,00 EUR anzusetzen ist, wäre ausschließlich der Wert des Unterlassungsanspruchs für die Kostenerstattung maßgeblich. Dieser würde sich dann auf 134,40 EUR reduzieren.

Was soll ich tun, wenn ich eine RKA Abmahnung Metro Exodus erhalten habe?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, muss geprüft werden.
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.

Wir beraten Sie gern und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in Filesharing-Mandaten zur Seite.

Foto(s): Adobe Stock

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