Rotlichtverstoß: Welche Konsequenzen drohen?

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Wer bei Rot über die Ampel fährt, riskiert einiges: nicht nur die eigene und fremde Gesundheit, auch Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg drohen.

Natürlich sind Ampeln lästig und stören den eigenen Fahrfluss. Sie sorgen aber auch für Sicherheit und einen geregelten Verkehr. Daher zieht ein Rotlichtverstoß in der Regel ein Bußgeld von mindestens 90 EUR und einen Punkt in Flensburg nach sich. In schlimmeren Fällen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Aber nicht nur rote Ampeln sollte man beachten: Wer bei Gelb eine Kreuzung überquert, muss ebenfalls mit einem Verwarngeld rechnen.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß: Unterschiede

Ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, richtet sich zum einen nach der Dauer, die die Ampel bereits rot war. Zum anderen spielt eine Rolle, ob das Überfahren der roten Ampel zu einer Gefährdung für andere Personen führt oder Fahrzeuge bzw. andere Gegenstände beschädigt werden.

Es handelt sich um einen einfachen Rotlichtverstoß, wenn beim Überfahren der Ampel diese noch keine Sekunde Rot zeigt. Dann kommt man mit 90 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg davon. Kommt es allerdings zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Beschädigung an anderen Autos oder Gegenständen, werden bis zu 200 EUR Bußgeld fällig und ein Monat Fahrverbot droht.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß setzt voraus, dass die Ampel bereits mehr als eine Sekunde auf Rot stand. Die Folgen, wenn man erwischt wird: 200 EUR Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot. Gefährdet man auch noch andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht einen Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 EUR.

Einfacher Haltlinienverstoß

Neben dem „echten“ Rotlichtverstoß gibt es auch noch den einfachen Haltelinienverstoß. Hierbei fährt der Verkehrsteilnehmer zwar über die Haltelinie hinaus, kommt aber kurz dahinter zum Stehen. Wenn dadurch der geschützte Bereich – etwa der Fußgängerüberweg – nicht betroffen ist, muss man lediglich mit einem Verwarngeld von 10 EUR rechnen.

Gelbe Ampel: nicht übermütig werden!

Jeder weiß, dass auch die gelbe Ampel keine Aufforderung zur direkten Weiterfahrt ist. Oft genug ist es aber dennoch verlockend, noch schnell über die Ampel zu fahren und sich die Rotlichtphase zu sparen. Auch bei Gelb riskiert man dann aber ein Bußgeld von 10 EUR.

Ist auf der Ampel auch noch ein „Ampelblitzer“ montiert, wird es oft noch teurer. Gerade wenn man über eine gelbe Ampel fährt, ist häufig auch die Geschwindigkeit überhöht, und es tritt ein weiteres Bußgeld hinzu.

Der „grüne Pfeil“

Auch der „grüne Pfeil“, der hier und da für Rechtsabbieger an der Ampel eingerichtet ist, bedeutet nicht, dass man einfach weiterfahren darf. Auch hier muss man vor dem Abbiegen an der Haltelinie stoppen und auf den Verkehr achten. Wer nicht anhält und erwischt wird, zahlt 70 EUR und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Sonderfälle

Was man sonst noch wissen sollte:

  • Ausnahmsweise darf man bei roter Ampel in eine Kreuzung einfahren, wenn man einem Einsatzfahrzeug Platz machen muss.
  • Das Zusatzzeichen „Bei Rot hier halten“ ist nur dann mit einer roten Ampel gleichzusetzen, wenn auf Höhe des Zeichens eine zweite Haltelinie ist. Existiert keine zweite Haltelinie, ist das Schild als bloße Empfehlung einzuordnen. Es droht beim Überfahren kein Bußgeld, bei einem Unfall allerdings eine Mithaftung.
  • Für einen Rotlichtverstoß ist nicht zwingend ein Blitzerfoto erforderlich. Auch Polizisten dürfen einen solchen feststellen. Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes müssen sie aber eine gezielte Rotlichtüberwachung mit Stoppuhr durchführen oder die Rotphase muss beim Überfahren schon außerordentlich lang gewesen sein.

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit ist ein Rotlichtverstoß besonders ärgerlich. Sie müssen nicht nur das Bußgeld zahlen und Punkte in Kauf nehmen. Zusätzlich sind sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet, wenn sie nicht am Ende ganz ohne Fahrerlaubnis dastehen wollen.

Fußgänger und Radfahrer

Fußgänger und Radfahrer müssen sich genauso wie Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Daher zahlen Fußgänger bei einem Rotlichtverstoß 5 EUR. Verursachen sie dabei einen Unfall, zahlen sie 10 EUR. Wiederholungstätern kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Bei Radfahrern unterscheidet man wie bei Autofahrern zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß. Der einfache Rotlichtverstoß kostet 60 EUR, zusammen mit einer Gefährdung 100 EUR. 120 EUR sind fällig, wenn es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt. Hinzu kommt bei all diesen Verstößen ein Punkt in Flensburg.

100 EUR Bußgeld muss man als Radfahrer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß einkalkulieren, 160 EUR, wenn eine Gefährdung hinzutritt. Realisiert sich die Gefährdung, kostet das 180 EUR. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.

Bußgeldbescheid erhalten – was tun?

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einem Rotlichtverstoß bekommen? Sie sind aber sicher, dass die Ampel nicht rot war und der Vorwurf ungerechtfertigt ist? Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung, weil der Blitzer falsch angebracht oder die verwendete Stoppuhr der Polizei nicht geeicht war?

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen gerne für Sie, ob und wie Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen sollten.


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