Royal Residenz 4 – Schadenersatz gegen Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht

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Ende 2022 wurde das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Für Anleger, die sich in Form von Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligt haben, steht ihr Geld auf dem Spiel. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat nun für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht, die die Kapitalanlage vermittelt hat.

Nachrangdarlehen sind für Anleger hoch riskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da die Anleger sich aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen. Da dann von der Insolvenzmasse in der Regel nichts mehr übrig ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihres Geldes.

Entsprechend stehen auch die Anleger der Royal Residenz 4 vor dem Totalverlust ihres investierten Geldes. „Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Anlagevermittler hätten sie über die Risiken und insbesondere über das bestehende Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem hätten sie das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Wir haben daher für unseren Mandanten gegen die Engel & Völkers Digital Invest Schadenersatzansprüche geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Seifert.

Der Mandant hatte der Royal Residenz 4 ein Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Nachdem der Insolvenzverwalter inzwischen offenbar mitgeteilt hat, dass der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde, muss der Mandant befürchten im Insolvenzverfahren komplett leer auszugehen und sein gesamtes investiertes Geld zu verlieren.

Doch auch wenn im Insolvenzverfahren nichts zu holen ist, können immer noch Schadenersatzansprüche gegen den Anlagevermittler Engel & Volkers Digital Invest geltend gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlagevermittler verpflichtet, die interessierten Anleger vor ihrer Entscheidung über alle Umstände, die für ihren Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Das bedeutet auch, dass sich der Anlagevermittler ein schlüssiges Bild über die Plausibilität der Geldanlage machen muss. Wurde diese Aufklärungspflicht verletzt, können sich die Anlagevermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Royal Residenz 4 GmbH gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht




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