rs systems+ GmbH – Forderungen im Insolvenzverfahren bis 22. Juni anmelden

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Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren über die rs systems+ GmbH am 12. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Die Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 22. Juni 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden. „Die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle ist ein erster Schritt, um die drohenden finanziellen Verluste abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anleger der rs systems+ GmbH müssen befürchten, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Anfang des Jahres stand die Gesellschaft nach einem Bericht von Sächsische.de im Mittelpunkt einer groß angelegten Razzia. Dabei ging es um den Verdacht des Betrugs und das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte. Anlegern sollen im Rahmen eines Schneeballsystems Gewinne vorgetäuscht worden sein, die es nicht gegeben hat. Dabei soll die rs systems+ GmbH auch die Geschäfte der ebenfalls insolventen bc connect GmbH weitergeführt haben.

Zudem ordnete die Finanzaufsicht BaFin im Januar 2023 an, dass die rs systems+ GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen habe und die Anlegergelder sofort zurückzahlen müsse. Da die Gesellschaft dazu offenbar nicht in der Lage war, folgte der Insolvenzantrag und nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

 „Die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle ist für die Anleger ein wichtiger Schritt zumindest einen Teil ihres Geldes wiederzusehen. Da aber dennoch finanzielle Verluste drohen, sollte es nicht der einzige Schritt sein. So kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können die Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der rs systems+ GmbH haben. Da diese offenbar auch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben haben, können sie sich auch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz den Anlegern gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Schadenersatzansprüche können außerdem gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalberlustrisiko aufklären müssen. Darüber hinaus hätten sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Rechtsanwalt Seifert: „Sind die Anlageberater und -vermittler ihren Prüf- und Informationspflichten nicht nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Anleger der rs systems+ GmbH gerne und gibt ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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