Rückabwicklung von fünf geschlossenen Beteiligungen in II. Instanz vor dem OLG Celle durchgesetzt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Mandantin hatte in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt über 70.000 Euro in die Beteiligungen König & Cie Britische Leben GmbH & Co. KG, MPC Rendite Fonds Leben Plus V GmbH & Co. KG, MTV II British Life GmbH & Co. KG, MTV V British Life GmbH & Co. KG und Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG investiert. 

Sie machte die Falschberatung geltend und hat nun vor dem Oberlandesgericht in Celle gewonnen. 

In den Jahren 2005 und 2006 hatte die Frau aus Baden-Württemberg zusammen mit ihrem damals 70 Jahre alten Vater das gemeinsame Vermögen in insgesamt fünf geschlossene Fonds investiert. Ihr Vater, der durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmt war, hatte sie bereits mehrere Jahre vorher bevollmächtigt, sich um seine Geldanlage zu kümmern. Ihr Bestreben war es, in eine risikoarme Anlage ohne Kapitalverlustrisiko zu investieren, trotzdem diente ihr der Berater der Postbank Finanzberatung AG die vorherig genannten Beteiligungen an. Diese Investments sind sogenannte geschlossene Beteiligungen, welche aufgrund ihrer Konzeptionen als unternehmerische Beteiligungen und den damit verbundenen, erheblichen Risiken als spekulativ einzustufen sind. Der Vater verstarb wenige Jahre später und die Frau wurde Alleinerbin seiner Beteiligungen.

In der I. Instanz wurde nur für einen Teil der Beteiligungen Recht aufgrund von Falschberatung zugesprochen. In der II. Instanz vor dem OLG Celle erhielt sie nun ihre volle Beteiligungssumme und weitestgehend Nebenforderungen zugesprochen. Außerdem wird sie von Rückzahlungsforderungen der erfolgten Ausschüttungen freigehalten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wäre die Mandantin vollständig über die Risiken einer geschlossenen Beteiligung informiert worden, hätte sie sich nicht beteiligt.

Rechtsanwalt Marten Krüger aus der Kieler Kanzlei sagt: „Ich freue mich mit unserer Mandantschaft über die Erstattung des vollumfänglichen Anlagebetrages. Ein weiteres Mal hat das OLG Celle die fehlerhafte Beratung der Postbank Finanzberatung AG rechtskräftig festgestellt“. 

Dieser Fall reiht sich in eine Vielzahl von positiven Urteilen gegen die Postbank Finanzberatung AG ein, die durch die Kanzlei erlangt wurden. Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf diese Fälle spezialisiert und im gerichtlichen Vertreten von Anlegerinteressen wegen Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen bundesweit führend. 

Gern überprüfen wir Ihren Fall! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema