Rückruf für Opel-Dieselmodelle! Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen und geltend machen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie sind Eigentümer eines Opel Zafira 1.6/2.0 CDTI, eines Opel Cascada 2.0 CDTI oder eines Opel Insignia 2.0 CDTI aus den Baujahren 2013–2016? Dann sind Sie evtl. von einem erneuten Abgasskandal betroffen. Gerne prüfen wir für Sie mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller Opel. Hierzu bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Rechtmäßigkeit des vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückrufs bezüglich der oben genannten Modelle bestätigt. Grund für den Rückruf ist eine in den betroffenen Motoren verbaute Abschalteinrichtung, die u. a. die Abgasreinigung, entgegen der europarechtlichen Vorgaben, bereits bei Temperaturen unter 17 Grad drosselt.

Opel hat bereits in der Vergangenheit „freiwillige“ Software-Updates angeboten. Zu diesen Software-Updates ist Opel nun rechtlich verpflichtet. Wie es zahlreiche Kunden aber bereits erleben mussten, ist davon auszugehen, dass diese Software-Updates vielmehr eine Verschlimmbesserung darstellen. Erhöhte Verbrauchswerte und verringerte Motorleistungen sind typische Nebenwirkungen. Sollten Sie eine Aufforderung zu einem Software-Update erhalten, können wir Ihnen nicht raten, dieses ohne Weiteres durchführen zu lassen.

Stattdessen ist an Schadensersatz, eventuell sogar die Rückgabe des Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu denken. Wir prüfen Ihre Rechte und die Erfolgsaussichten und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Eine Erstberatung durch uns zum Thema „Opel Diesel Rückruf“ löst für Sie keine Kosten aus.

Cedric Knop

KT Rechtsanwälte



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