Opel muss Dieselmodelle zurückrufen

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits im Oktober 2018 den sofortigen Rückruf der folgenden Modelle der Jahre 2013-2016 angeordnet:

  • Zafira 1.6 und 2.0 CDTi
  • Cascada 2.0 CDTi
  • Insignia 2.0 CDTI

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im November 2018 einen Eilantrag Opels gegen den KBA-Rückruf abgelehnt. Diese Ablehnung hat nun das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das KBA wirft Opel u. a. im Ergebnis das auch bei Daimler bekannte Thermofenster vor (da eine Wirksamkeitsdrosselung der Reduzierung der Stickoxide bereits ab 17 Grad Celsius vorliegt!).

Wie Daimler „mauert“ auch Opel und behauptet weiter, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege. Daher erfolgen bei Opel weiter nur die von Daimler bekannten „freiwilligen“ Rückrufe.

Es kann auch in Anbetracht des jüngsten Urteils aber keine Rede davon sein, dass die Rückrufaktion von Opel „freiwillig“ erfolgt.

Opel, wie auch Daimler, gewinnt durch Verfahren der oben genannten Art natürlich eines; und das ist Zeit. Durch die Durchführung einer sogenannten „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ – so wird Opel in kommenden Gerichtsverfahren einwenden – wurden die Käufer über die Problematik in Kenntnis gesetzt. Mithin wird sich Opel dann auf die Verjährungseinrede nach dem Motto berufen: „Ihr habt doch bereits 2018 gewusst, dass diese Problematik besteht...“. Und das, obwohl Opel selbst unnachgiebig behauptet, dass keine „unzulässige Abschalteinrichtung“ vorliegt und damit „alles Betens“ sei. Volkswagen lässt grüßen...

Auch Opel-Kunden sollten sich also nicht „einschläfern“ und jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen. Es steht zu erwarten, dass nach Volkswagen und Daimler nun auch Opel verstärkt sog. Schummeldiesel rückabwickeln muss!

Für eine kostenlose Erstprüfung der tatsächlichen Betroffenheit Ihres Fahrzeuges stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



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