Rückruf KBA ​gegen Opel, Code KCP, Meriva! Anwalt informiert über Dieselskandal

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Der Dieselskandal bei Opel geht weiter. 

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat Anfang des Jahres diverse Fahrzeughalter wegen der Durchführung eines Software -pdates angeschrieben. Insoweit geht es hauptsächlich um Meriva- Fahrzeuge. Der Rückrufcode lautet KCP.

Bei nicht erfolgter Durchführung des Software-Updates wird mit Stilllegung des Fahrzeugs gedroht.

Hintergrund des Schreibens des Kraftfahrt-Bundesamtes ist, dass das Kraftfahrtbundesamt mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne einer Manipulation der Abgaswerte festgestellt hatte.

Insoweit schreibt das Kraftfahrtbundesamt hierzu:

"Grund hierfür ist, dass in der Steuergeräte-Software des auf Sie zugelassenen Fahrzeugs eine Nichtkonformi­tät in Bezug auf die Abgasemissionsvorschriften festgestellt wurde, welche zur Herstellung der Vorschrifts­mäßigkeit des Fahrzeugs entfernt werden muss. Dies bedarf Ihrer Mitwirkung Durch den Fahrzeugherstellereingelegte Rechtsmittel gegen die Feststellung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) haben keine aufschieben­de Wirkung, der Rückruf ist durchzuführen."

Eser Rechtsanwälte berichteten bereits in der Vergangenheit über den Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt mit dem Code KCP.

Bundesweit hat die auf Diesel-Fälle spezialisierte Verbraucherschutzkanzlei daraufhin  Dutzende Schadensersatzklagen eingereicht.


Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.

Voraussetzung ist einzig und allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, z.B. die vom KBA festgestellte Abschalteinrichtung.

Aufgrund des amtlichen Rückrufes durch das Kraftfahrbundesamt dürfte dieses allerdings unstreitig sein, sodass unproblematisch ein pauschalierter Schadensersatzanspruch dem Kläger zustehen dürfte.

Der BGH hat in seinen Urteilen auch festgehalten, dass die Käufer dem Hersteller nicht mehr Vorsatz nachweisen müssen.


Die von der Rückrufaktion betroffenen Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Hierzu müssen sie nicht mehr das Fahrzeug zurückzugeben.


Vor dem Hintergrund dieser sehr positiven Rechtsprechung und des bestehenden öffentlichen Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamts, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, betroffenen Opel-  Besitzern kein Geld zu verschenken und sich noch vor Jahresablauf, zur Vermeidung einer drohenden Verjährung, sich von einem spezialisierten Anwalt informieren und beraten zu lassen.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten. Wir führen kostenfrei die Korrespondenz für Sie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 19 Jahren als Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei auf Verbraucherseite bundesweit tätig.

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Foto(s): Kemal Eser

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