Wegen unzulässiger Abschalteinrichtung – Rückruf für Opel Meriva

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Opel muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erneut Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf unter dem Code KCP sind Modelle des Opel Meriva der Baujahre 2013 bis 2017.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 3. November 2022 veröffentlicht, sind weltweit rund 26.500 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es etwa 4.300 Autos. Bei den Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden. Dazu soll die Software der Motorsteuerung ein Update erhalten.

Für Opel ist es nicht der erste Rückruf im Abgasskandal. So hat das KBA im Februar 2022 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. 2018 gab es einen Rückruf für Modelle des Opel Zafira, Cascada und Insignia. Im Juli 2022 mussten zudem Modelle des Opel Grandland X in die Werkstatt zitiert werden, weil es laut KBA zu „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“ gekommen ist.

Für die betroffenen Opel-Fahrer sind die Rückrufe ein Problem. Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, müssen sie durchgeführt werden. Ohne ein entsprechendes Software-Update kann den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung drohen. Welche Auswirkungen das Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist allerdings unklar. „Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Opel hat die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käufer dadurch geschädigt. Der Schaden ist nach der gängigen Rechtsprechung schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich nicht nachträglich durch ein Software-Update beseitigen. „Die betroffenen Autokäufer haben daher gegen Opel einen Anspruch auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt zudem vom EuGH, der mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus (Az.: C-693/18). In einem weiteren Verfahren hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche bereits entstehen, wenn der Autobauer fahrlässig eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. „Folgt der EuGH dieser Argumentation, müssen dem Autobauer Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht mehr nachgewiesen  werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen noch einmal“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/opel-abgasskandal/




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