Rufschädigung, Cybermobbing und unwahre Tatsachenbehauptungen in sozialen Medien – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

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Reputation in Gefahr – Was tun bei rufschädigenden Aussagen?

Soziale Medien bieten eine Plattform für den schnellen Austausch von Informationen, doch sie bergen auch erhebliche Risiken. Unternehmer, Schauspieler, Content Creator sowie Künstler sind häufig Ziel unwahrer Tatsachenbehauptungen oder gezielter Rufschädigung. Gerade Personen des öffentlichen Lebens sind besonders betroffen, da Falschinformationen rasch große Verbreitung finden und immensen Schaden anrichten können. Welche rechtlichen Schritte stehen den Betroffenen offen?

Zivilrechtliche Ansprüche bei rufschädigenden Äußerungen

Wer in sozialen Medien durch falsche Tatsachenbehauptungen oder diffamierende Aussagen angegriffen wird, hat verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Insbesondere: 

- Unterlassungsanspruch: Wer unwahre oder rufschädigende Aussagen über eine Person veröffentlicht, kann nach § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass die Person verpflichtet werden kann, solche Äußerungen zukünftig zu unterlassen.

- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche: Falls durch gezielte Rufschädigung oder falsche Behauptungen ein finanzieller oder immaterieller Schaden entsteht, können Betroffene nach § 823 BGB Schadensersatz und ggf. auch Schmerzensgeld geltend machen.

- Widerrufs- und Beseitigungsanspruch: Unwahre Behauptungen müssen nicht nur gelöscht werden, sondern die betroffene Person kann auch verlangen, dass eine Richtigstellung erfolgt.

- Anspruch auf Gegendarstellung: In bestimmten Fällen kann eine Gegendarstellung verlangt werden, insbesondere wenn Falschbehauptungen in journalistischen Online-Medien verbreitet werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Neben zivilrechtlichen Möglichkeiten gibt es auch strafrechtliche Sanktionen gegen rufschädigende Äußerungen:

- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Wer über eine Person ehrverletzende Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nicht nachweislich wahr sind, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

- Verleumdung (§ 187 StGB): Wer wissentlich falsche Tatsachen behauptet, um einer Person bewusst zu schaden, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden.

- Beleidigung (§ 185 StGB): Auch direkte ehrverletzende Äußerungen können strafbar sein und zu empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Gerade bei strafrechtlichen Verfahren zeigt sich jedoch, dass eine effektive Durchsetzung ohne anwaltliche Unterstützung oft ins Leere läuft. Verfahren werden ohne professionelle Begleitung häufig eingestellt oder verlaufen im Sande. Eine medienaffine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass Ermittlungsbehörden die nötige Sensibilität für den Fall entwickeln und Betroffene ihr Recht durchsetzen können.

Was können Betroffene machen?

- Beweise sichern: Screenshots, Links und Zeugenaussagen sind essenziell, um gegen rufschädigende Äußerungen vorzugehen.

- Strafanzeige stellen: Falls eine strafbare Handlung vorliegt, kann eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Um sicherzustellen, dass die Ermittlungen zielführend verlaufen, sollte dies unbedingt mit anwaltlicher Begleitung erfolgen.

- Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Erfolgreiches Vorgehen gegen rufschädigende Vorfälle erfordert eine fundierte rechtliche Strategie. Um Unterlassung, Schadensersatz und Gegendarstellungen durchzusetzen, sind gezielte juristische Maßnahmen entscheidend. Besonders in Fällen, in denen erhebliche Reputationsschäden drohen, ist eine spezialisierte rechtliche Vertretung unerlässlich.

Langjährige Erfahrung – Ihr Vorteil

Die Kanzlei berät seit Jahren Unternehmer, Künstler und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in sensiblen rechtlichen Angelegenheiten. Das Vertrauen in die Kanzlei reicht bis in die höchsten Kreise der Musik- und Filmbranche – so zählen auch international renommierte Persönlichkeiten zum Mandantenkreis, darunter sogar ein Grammy-Gewinner – Träger des weltweit anerkanntesten Musikpreises.

Handeln Sie jetzt!

Falls Sie von rufschädigenden Äußerungen betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Kanzlei berät Sie umfassend und vertritt Ihre Interessen mit höchster Professionalität und Diskretion.

In Düsseldorf und bundesweit tätig.

LAMS. die KANZLEI.


Foto(s): @ chinnarach / #313396858 / Adobe Stock


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