RUMÄNIEN - Kurzzeitvermietung durch Privatpersonen: Ist das Klassifizierungszertifikat obligatorisch?

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Immer mehr Privatinvestoren entscheiden sich dafür, ihre Wohnungen kurzzeitig über Online-Vermietungsplattformen (Booking, AirBNB u.s.w) zu vermieten, weil diese Art der Vermietung im Vergleich zur Langzeitvermietung bessere Renditen verspricht. Viele von ihnen ignorieren jedoch die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes über die Verpflichtung zur Einholung eines Klassifizierungszertifikates und riskieren hohe Geldstrafen.


Was ist das Klassifizierungszertifikat?

Das Klassifizierungszertifikat ist gesetzlich in der Anordnung Nr. 65/2013 zur Genehmigung der methodologischen Normen für die Erteilung von Klassifizierungszertifikaten für Unterkunfts- und Gaststätteneinheiten, touristischen Lizenzen und Patenten (mit nachträglichen Änderungen) enthalten.  

Es handelt sich um ein vom rumänischen Tourismusministerium ausgestelltes Zertifikat für jede Unterkunftsstruktur, in dem das Komfortniveau, die Qualität der Einrichtungen und der angebotenen Dienstleistungen angegeben sind.    

Die Klassifizierung der Unterkunftseinheiten dient in erster Linie dem Schutz der Touristen.


Muss das Klassifizierungszertifikat auch für Wohnungen oder Zimmer ausgestellt werden, die von Privatpersonen vermietet werden (direkt oder über AirBNB, Booking)? 

Gemäß der Anordnung 65/2013 gelten die Bestimmungen betreffend das Klassifizierungszertifikat nicht nur für Hotels, Motels, Pensionen usw., sondern auch für "Wohnungen und Zimmer in Familienhäusern".

Mit den Änderungen durch die Anordnung Nr. 510/ 2022 wurde außerdem klargestellt, dass die Verpflichtung zum Erhalt des Klassifizierungszertifikates auch für natürliche Personen gilt.

Somit sind auch natürliche Personen, die Wohnungen oder Zimmer in Familienhäusern kurzzeitig vermieten, verpflichtet, ein Klassifizierungszertifikat einzuholen.


Welche Unterlagen sind für die Ausstellung des Klassifizierungszertifikates für Privatpersonen erforderlich? 

Für die Ausstellung des Klassifizierungszertifikates müssen Privatpersonen - Eigentümer von Wohnungen und/oder Zimmern, die in Familienhäusern vermietet werden - dem Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus (Generaldirektion für Tourismus/ Direktion für Genehmigung und Kontrolle - Telefon: 0786 993 758 E-Mail: autorizare@mturism.ro ) die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Formularantrag auf Erteilung des Klassifizierungszertifikats für Privatpersonen;
  • Formular für die nominale Klassifizierung von Unterkunftseinheiten nach Kategorie und Typ;
  • Kopie des Personalausweises der antragstellenden natürlichen Person, die Eigentümer der Unterkunftseinheit ist;
  • die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder die Zustimmung der direkten Nachbaren der Unterkunftseinheit betreffend die Tätigkeit, die augeübt wird;
  • Eigentumsunterlagen und eine Anschriftbescheinigung;
  • Baugenehmigung;
  • Grundbuchauszug.

Natürliche Personen können die Klassifizierung nur für maximal 7 Zimmer beantragen, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen, in denen sie sich befinden. Bei mehr als 7 Zimmern muss die Tätigkeit von/über eine juristische Person ausgeübt werden, und das Verfahren zur Erlangung des Klassifizierungszertifikates ist in diesem Fall komplexer.

Aus praktischer Sicht ist das am schwierigsten zu beschaffende Dokument bei Wohnungen oder Zimmern, die von Privatpersonen in einem Wohnblock vermietet werden, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder die Zustimmung der Nachbarn zur Ausübung der Tätigkeit der Kurzzeitvermietung der Wohnung/Zimmer. In vielen Fällen weigern sich sowohl die Nachbarn als auch die Eigentümergemeinschaft, eine solche Zustimmung zu erteilen, und führen dafür verschiedene Gründe an. Im Falle einer ungerechtfertigten Verweigerung bleibt den Eigentümern nur die Möglichkeit, die Zustimmung der Nachbarn/Eigentümergemeinschaft gerichtlich einzuholen.


Welche Risiken gehen Sie ein wenn Sie Ihre Immobilie kurzzeitig vermieten und kein Klassifizierungszertifikat haben?

Gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 1267/2010 über die Erteilung von Klassifizierungszertifikaten, Lizenzen und Tourismuspatenten (in der geänderten Fassung) riskieren Sie eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Lei (d.h. ca. 10.000 Euro), wenn Sie ohne Klassifizierungszertifikat Wohnungen oder Zimmer kurzzeitig vermieten.


Schlussfolgerung:

Die Einholung des Klassifizierungszertifikates ist auch für Privatpersonen, die Wohnungen oder Zimmer in Familienhäusern vermieten, obligatorisch. Die Vorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Touristen.

Wer Wohnungen oder Zimmer kurzzeitig ohne Klassifizierungszertifikat vermietet, riskiert hohe Geldstrafen von bis zu 50 000 Lei (d.h. ca. 10.000 Euro).


Kontakt und weitere Informationen:

Oana Somesan, Avocat (Rechtsanwältin)

Tel: +40 728 105118; +40 744 790863

Email: info@anwaltskanzlei-somesan.ro

Foto(s): Anwaltskanzlei Somesan


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