Rund ums Rad - Wo darf ich mein Fahrrad abstellen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder für tägliche Besorgungen – das Fahrrad ist für viele ein täglicher Begleiter und auch aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Doch wo darf man das Rad eigentlichen abstellen, ohne befürchten zu müssen, dass es entfernt wird?

Kein Parkverbot für Fahrräder

Das Wichtigste vorneweg: Für Fahrräder gibt es kein Parkverbot. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht keine solche Regelung vor. Daher darf man Fahrräder grundsätzlich auch auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen abstellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass weder Fußgänger noch andere Fahrradfahrer behindert werden. Wichtig ist auch, dass Rollstuhlfahrern oder Eltern mit Kinderwagen der Weg nicht versperrt wird. Liegt jedoch eine solche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, darf das Rad grundsätzlich von der zuständigen Behörde entfernt werden. 

Daher müssen Radfahrer Halteverbotsschilder nicht beachten. Diese gelten lediglich für Autos. Auch „Fahrradparkverbotsschilder“ in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen müssen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht beachtet werden. 

Fahrräder können auch längs am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Dann müssen sie nach der StVO aber bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein. 

Hinweis: Auch bei Fahrrädern gilt der Grundsatz des platzsparenden Parkens. Ein Rad darf danach nicht mitten auf einem Parkplatz für Autos abgestellt werden und unverhältnismäßig viel Platz beanspruchen. 

Das gilt auch für Lastenräder

Gleiches gilt übrigens für Lastenräder. Auch diese dürfen auf Gehwegen oder am Straßenrand abgestellt werden, sofern dadurch niemand behindert wird. 

Sie haben Ihr Fahrrad ordnungsgemäß abgestellt und dennoch wurde es von der Stadt oder Kommune entfernt? Oder ist Ihr ordnungsgemäß abgestelltes Rad umgestürzt und hat dadurch einen Schaden verursacht und der Geschädigte fordert nun Schadensersatz? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne! 

Foto(s): stock.adobe.com/Steve Dimitriadis

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Gräf

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten