RV Energy Project GmbH – Forderungen im Insolvenzverfahren bis 12. Januar anmelden

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Das Amtsgericht Lörrach hat das Insolvenzverfahren über die RV Energy Project GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19. Dezember 2023 regulär eröffnet (Az.: 8 IN 158/23). Anleger und Gläubiger können ihre Forderungen ab sofort beim Insolvenzverwalter bis zum 12. Januar 2024 schriftlich anmelden.

Die Insolvenz der RV Energy Project GmbH wird so manchen Anleger das Weihnachtsfest verhageln. Sie müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Um zumindest einen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist für die Anmeldung der Forderungen ist mit dem 12. Januar relativ knapp bemessen.

Die RV Energy Project GmbH bot Anlegern die Möglichkeit nachhaltig zu investieren und dabei gleichzeitig von der Energiewende zu profitieren. Dazu bot sie verschiedene Kapitalanlageprodukte wie stille Beteiligungen, Genussrechtsbeteiligungen, Anleihen oder Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zinsen und Mindestbeteiligungen an. Statt mit einer Rendite müssen die Anleger nun mit erheblichen Verlusten rechnen.

Auch im Insolvenzerfahren ist nicht damit zu rechnen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen. „Daher sollten es die Anleger nicht bei der Anmeldung der Forderungen belassen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen, um finanzielle Verluste abzuwehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das gilt umso mehr für Anleger, die der insolventen Gesellschaft Nachrangdarlehen gewährt haben, denn sie müssen damit rechnen, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen. „Daher sollte auch geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, werden ihre Forderungen im Insolvenzverfahren gleichrangig mit Forderungen der anderen Gläubiger berechnet“, so Rechtsanwalt Seifert.

Schadenersatzansprüche können den Anlegern entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlagen informiert wurden. „Insbesondere über das bestehende Totalverlustrisiko hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken im Beratungsgespräch verschwiegen oder verharmlost, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern der RV Energy Project GmbH eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht   


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