Sammelklage / Prospektfehler: SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. KG
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Eine häufig an uns gestellte Frage von SolEs-Anlegern:
Machen Sie Sammelklagen? Kann ich mich noch daran beteiligen?
Unsere Antwort: Nein!
Klagen Sie gegen Voigt & Collegen aufgrund eines angeblichen Prospektfehlers?
Unsere Antwort: Nein!
Wir führen ausschließlich Einzelverfahren. Aus unserer Erfahrung ist dies der einzige Weg, für unsere Mandanten erfolgreich zu sein.
Durch unsere für Anleger bundesweit erstrittenen Urteile in den SolEs-Verfahren musste aktuell insgesamt eine Summe von über 1 Mio. Euro zurückgezahlt werden.
Die Anleger wurden von Nachhaftungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB freigestellt.
Zudem haben wir eine Vielzahl von Vergleichen für unsere Mandanten erwirkt.
Bundesweit haben wir Urteile von 8.000 € bis 200.000 € gegen Banken, Sparkassen und andere Vermittler errungen. Urteile, durch die unsere Mandanten ihre vollständige Anlagesumme zurückerhalten haben. Zu unseren Gegnern zählen u. a.:
mehrere Genossenschaftsbanken, Postbank Finanzberatung AG, Oldenburgische Landesbank, MLP Finanzdienstleistungen AG, BNP PARIBAS S. A. Niederlassung Deutschland, UDI Beratungsgesellschaft mbH
Auf unserer Internetseite www.solarfonds-check.de veröffentlichen wir regelmäßig durch uns erstrittene Urteile für Anleger der SolEs-Fonds.
Die zwei aktuellsten Urteile, die wir für Anleger erzielt haben, sind aus dem Dezember 2017. Die Anleger hatten jeweils in SolEs 21 GmbH & Co. KG investiert und durch das jeweilige Urteil ihre Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen zugesprochen bekommen. Zudem werden sie von Nachteilen und Schäden freigehalten.
Wenn auch Sie Anleger der SolEs-Fonds oder anderer Fonds sind – nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung oder rufen Sie uns für weitere Informationen unter der angegebenen Rufnummer an.
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