Sammelklage und deutsches Recht

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Sammelklage nach deutschem Recht – Die Sammelklage ist eine Klageform des Zivilrechts

Sie soll als „gemeinsame Klage“ nicht nur einem Kläger Ansprüche sichern, sondern Vorteile für alle Personen bieten, die von einem bestimmten Sachverhalt betroffen sind.

Sammelklage Deutschland

In Deutschland gibt es Sammelklagen in der Form der class action nicht. Die „class action“ (class suit oder representative action) ist eine Klage einer Gruppe von Personen, die durch ein Mitglied dieser Gruppe gemeinsam repräsentiert werden. Die sog. class action hat ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten und ist weitestgehend ein US-Phänomen. Nach dem deutschen Recht, welchem eine Betroffenheit von Gruppen fremd ist, hat jeder Kläger seine eigene Betroffenheit vor Gericht darzulegen und einen Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden nachzuweisen.

Streitgenossenschaft

Eine gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in einer Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind.

Bei der Streitgenossenschaft können auf der Seite des Klägers und auf der Seite des Beklagten mehrere Personen stehen. Diese Personen bilden eine Streitgenossenschaft und werden Streitgenossen genannt. Unterschieden wird zwischen einer aktiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Klägern vorliegt und einer passiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Beklagten vorliegt. Eine weitere Unterscheidung wird zwischen der sogenannten einfachen Streitgenossenschaft und der notwendigen Streitgenossenschaft vorgenommen.

Bei der sog. class action gelten andere Voraussetzungen, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.

Prozessverbindung nach § 147 ZPO

Bei der sog. Prozessverbindung hat der Richter die Möglichkeit mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden. Dies ist dann denkbar, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Verbandsklage

Die Verbandsklage ist mit einer Sammelklage vergleichbar und findet überwiegend im Umweltrecht Anwendung. Die Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solcher der Allgemeinheit.

Sammelklage Deutschland – USA

Bei Sachverhalten, die sich in Deutschland ereignet haben, können Sammelklagen in den USA erhoben werden, wenn ein inhaltlicher Bezug zu den Vereinigten Staaten gegeben ist. Man spricht auch vom langen Arm des amerikanischen Gesetzes.

Als Beispiel für einen Sammelklage in den USA, bei der ein „deutscher Sachverhalt“ zugrunde liegt, ist der Prozess zum Bahnunglück Eschede. Eine Sammelklage wurde in den USA zugelassen, da mehrere Geschädigte aus den USA stammten und Bahnkarten in den USA erworben wurden.

Die deutsche Justiz muss zu Sammelklagen in Fällen entscheiden, wenn es darum geht, ob eine in den USA erhobene Klage gegen eine in Deutschland ansässige Partei im Wege der zwischenstaatlichen Rechtshilfe nach dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen zugestellt wird.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – Sonderform der Sammelklage

Das sog. Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (kurz „KapMuG-Verfahren“) soll es Anlegern ermöglichen ihre Klagen zu bündeln und streitige Rechtsfragen in einem einzigen Prozess zu klären. Dafür ist es zunächst nicht nötig, selbst eine Klage zu erheben. Anleger können sich einem laufenden Verfahren innerhalb von sechs Monaten nach dessen Bekanntgabe anschließen. Das Kapitalanleger-Musterverfahren, eine Sonderform der Sammelklage kann bei fehlerhafter Kapitalmarktinformationen und Prospekthaftung nach dem eigens dafür geschaffenen Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) durchgeführt werden.

Das „KapMuG-Verfahren“ soll auch der Entlastung der Gerichte dienen. Das Gesetz sieht daher vor, dass solange das Musterverfahren läuft, andere Klagen, die den gleichen Anspruch verfolgen, von den Gerichten ausgesetzt werden. Erst, wenn das Musterverfahren beendet ist, werden die Verfahren wieder aufgenommen. Die Erkenntnisse aus dem Musterverfahren können dann in die jeweiligen Verhandlungen einfließen.

Finden sich mindestens 10 einzelne Schadensersatzklagen von privaten Aktionären, die auf gleichlautende Tatsachen- und Rechtsfragen basieren, wird ein Musterprozess vor dem zuständigen Oberlandesgericht in Deutschland mit Bindungswirkung für alle teilnehmenden und registrierten Kläger geführt.

Der Antrag auf Beitritt zu einem Musterverfahren muss beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden. Dies kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Das Prozesskostenrisiko kann durch das „KapMuG-Verfahren“ deutlich gesenkt werden, da im Falle des Unterliegens die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt werden. Falls es im Musterverfahren zu einem rechtskräftigen Musterbescheid kommt, kann die unterlegene teilnehmende Partei dennoch im Einzelfall wegen seiner Besonderheiten vor Gericht klagen. Der Musterentscheid hat dann jedoch hinsichtlich der festgestellten Rechts- und Tatsachenfragen eine bindende Wirkung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Herfurtner in München berät Mandanten zu allen Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten eines Kapitalanleger-Musterverfahrens.



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