Wirecard AG – „Sammelklage“ gegen EY eröffnet

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Wirecard AG – „Sammelklage“ gegen Ernst & Young GmbH eröffnet

Mit Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 KapMuG hat das Landgericht München I einen Vorlagebeschluss zur Eröffnung eines Kapitalanlage-Musterverfahrens („Sammelklage“) verkündet. Das Verfahren richtet sich gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH sowie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun. Folge des Vorlagebeschlusses ist die Aussetzung sämtlicher bereits laufender als auch zukünftiger Prozesse gegen die Wirtschaftsprüfer und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG bis zum Abschluss des Musterverfahrens. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung besteht keine schnellere prozessuale Möglichkeit mehr, gegen die Ernst & Young GmbH gerichtlich vorzugehen.

Vorteile des Musterverfahrens

Nachdem Prozesse gegen die BaFin aufgrund ihrer rein aufsichtsrechtlichen Verantwortung oder gegen Vorstandsmitglieder persönlich mangels ausreichenden Vermögens nicht zweckmäßig erscheinen, bleibt geschädigten Anlegern lediglich die Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfer.

In dem Musterverfahren werden sämtliche Fragen geklärt, die für eine Haftung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Bedeutung sind. Das Musterverfahren bietet zudem eine gegenüber einem Individualprozess kostengünstigere Möglichkeit, Ansprüche gegenüber den Wirtschaftsprüfern durchzusetzen. Darüber hinaus wird durch die Anmeldung zum Musterverfahren der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt. Auch besteht die Möglichkeit, an einem Vergleich zu partizipieren.

Möglichkeiten für eine Beteiligung am Musterverfahren

Geschädigte Anleger, die bislang noch keine entsprechende Klage erhoben haben, können dies noch tun oder ihre Ansprüche zum Musterverfahren anmelden. Da auch künftige Klagen aufgrund des Vorlagebeschlusses ausgesetzt werden, dürfte eine Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren zweckmäßiger sein. Denn die Kosten für die Anmeldung fallen gegenüber einer Einzelklage sehr viel geringer aus. Bei einem Streitwert von EUR 10.000,00 beispielsweise belaufen sich die Kosten für die Anspruchsanmeldung auf lediglich etwa ein Drittel der Kosten, die in einem Einzelprozess entstünden.

Wie beteilige ich mich am Musterverfahren

Die Anspruchsanmeldung zum KapMuG-Verfahren ist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.  MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte stehen Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch gern zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Warum Müller Seidel Vos Rechtsanwälte

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehreren Fachanwälten für Bank -und Kapitalmarktrecht verteten und beraten wir bereits über 1.500 Anleger und Investoren der Wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex Wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Gesamtvolumen von knapp 1,0 Milliarde Euro und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. In dem renommierten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien werden MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte in den Ausgaben 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).



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