Sanierung auf schwäbisch durchs Insolvenzplänle: sparsam, schlank, sicher

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Sanieren auf schwäbisch durchs Insolvenzplänle: sparsam, schlank, sicher

1. Rechtzeitiges Erkennen der Krise und Antrag auf Schutzschirm

Die Krise muss rechtzeitig erkannt und ein Schutzschirmverfahren eingeleitet werden

2. Schuldner bleibt an Bord

Der Schuldner/Geschäftsführer bleibt an Bord - er muss mitanpacken. Der Sanierungswille ist vorhanden.

3. Antrag auf Eigenverwaltung

Schuldner/Geschäftsführer beantragt die Eigenverwaltung und schlägt einen Sachwalter vor

4. Einstellung von Vollstreckungen

Vollstreckungen von Gläubigern werden durch das Gläubigerschutzverfahren unterbunden und der Insolvenzplan wird vorbereitet - dazu hat man bis zu 3 Monate Zeit

5. Absprache mit den Gläubigern

Mit Gläubigern findet eine Vorababsprache über die Schritte der Sanierung statt;  die Gläubiger werden laufend über Änderungen und Anpassungen informiert (Webakte und Homepage)

6. Geschickte Plangestaltung

Der Insolvenzplan wird bei laufenden Rechtsstreitigkeiten verfahrensbegleitend - nicht verfahrensbeendend gestaltet, zur Beschleunigung.

7. Beendigung ungünstiger Verträge

Der Schuldner/Geschäftsführer kann Verträge beenden, die für die Gesellschaft ungünstig sind.

8. Schlanke Plangestaltung erhält Überblick

Der Plan wird schlank gestaltet, das heißt, dass der Plan nicht 80 Seiten dick ist und unverständlich, sondern kurz und prägnant. Er regelt alles Wesentliche auf 30 Seiten, davon sind 15 Seiten der darstellende und 15 der gestaltende Teil.

9. Sparsamkeit bei Verfahrenskosten und Planerstellungekosten

Das Planverfahren und die Planerstellung werden sparsam durchgeführt - damit die Gläubiger eine möglichst hohe Quote erhalten und der Neustart für die Gesellschaft möglichst erfolgreich ist.

10. Alle sollen zufrieden sein

Das Insolvenzplanverfahren wird schnell durchgeführt durch perfekte Koordination und Kommunikation und Beschränkung auf das Wesentliche. Ziel ist, einen sachgerechten Plan zum Erfolg zu führen, bei dem alle Beteiligten zufrieden sind.

11. Das Lob am Ende: "nicht geschimpft ist auch gelobt"

Nach Rechtskraft der Planbestätigung erfolgt Lob und Anerkennung, anders als es den Schwaben in einem Sprichwort oft nachgesagt wird:

Nicht geschimpft - ist auch gelobt 

Wir „bauen" Ihren Insolvenzplan auf schwäbisch: sparsam, schlank und sicher.


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