Sanierung auf schwäbisch durchs Insolvenzplänle: sparsam, schlank, sicher
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Sanieren auf schwäbisch durchs Insolvenzplänle: sparsam, schlank, sicher
1. Rechtzeitiges Erkennen der Krise und Antrag auf Schutzschirm
Die Krise muss rechtzeitig erkannt und ein Schutzschirmverfahren eingeleitet werden
2. Schuldner bleibt an Bord
Der Schuldner/Geschäftsführer bleibt an Bord - er muss mitanpacken. Der Sanierungswille ist vorhanden.
3. Antrag auf Eigenverwaltung
Schuldner/Geschäftsführer beantragt die Eigenverwaltung und schlägt einen Sachwalter vor
4. Einstellung von Vollstreckungen
Vollstreckungen von Gläubigern werden durch das Gläubigerschutzverfahren unterbunden und der Insolvenzplan wird vorbereitet - dazu hat man bis zu 3 Monate Zeit
5. Absprache mit den Gläubigern
Mit Gläubigern findet eine Vorababsprache über die Schritte der Sanierung statt; die Gläubiger werden laufend über Änderungen und Anpassungen informiert (Webakte und Homepage)
6. Geschickte Plangestaltung
Der Insolvenzplan wird bei laufenden Rechtsstreitigkeiten verfahrensbegleitend - nicht verfahrensbeendend gestaltet, zur Beschleunigung.
7. Beendigung ungünstiger Verträge
Der Schuldner/Geschäftsführer kann Verträge beenden, die für die Gesellschaft ungünstig sind.
8. Schlanke Plangestaltung erhält Überblick
Der Plan wird schlank gestaltet, das heißt, dass der Plan nicht 80 Seiten dick ist und unverständlich, sondern kurz und prägnant. Er regelt alles Wesentliche auf 30 Seiten, davon sind 15 Seiten der darstellende und 15 der gestaltende Teil.
9. Sparsamkeit bei Verfahrenskosten und Planerstellungekosten
Das Planverfahren und die Planerstellung werden sparsam durchgeführt - damit die Gläubiger eine möglichst hohe Quote erhalten und der Neustart für die Gesellschaft möglichst erfolgreich ist.
10. Alle sollen zufrieden sein
Das Insolvenzplanverfahren wird schnell durchgeführt durch perfekte Koordination und Kommunikation und Beschränkung auf das Wesentliche. Ziel ist, einen sachgerechten Plan zum Erfolg zu führen, bei dem alle Beteiligten zufrieden sind.
11. Das Lob am Ende: "nicht geschimpft ist auch gelobt"
Nach Rechtskraft der Planbestätigung erfolgt Lob und Anerkennung, anders als es den Schwaben in einem Sprichwort oft nachgesagt wird:
Nicht geschimpft - ist auch gelobt
Wir „bauen" Ihren Insolvenzplan auf schwäbisch: sparsam, schlank und sicher.
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