SANTA-R Ausschüttungsrückforderung – Anleger sollten nicht aufgeben!

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Der Insolvenzverwalter der Beteiligungsgesellschaft MS SANTA-R-SCHIFFE mbH & Co. KG verlangt von den Anlegern die Rückforderung von vom Fonds gezahlten Ausschüttungen. Hintergrund ist, dass das Amtsgericht Niebüll als zuständiges Insolvenzgericht bereits am 07.05.2014 das Insolvenzverfahren über den Fonds eröffnete. Erst knapp vier Jahre nach Insolvenzeröffnung tritt der Insolvenzverwalter an die Anleger heran, welche hinsichtlich ihrer die Ausschüttungen übersteigenden Anlage bereits einen Totalverlust erlitten haben.

Von 2003 bis 2008 zahlte der Fonds 53 % des angelegten Geldes als Ausschüttungen nach Ansicht des Fonds an die Anleger zurück. Diese Beträge, also 53 % der ursprünglichen Anlagesumme, will der Insolvenzverwalter nunmehr für den Fonds wieder einfordern, beispielsweise Zeichnungsbetrag bei 100.000 Euro, Rückforderung also 53.000 Euro.

Ob hier ein entsprechender Anspruch noch besteht, ist mehr als zweifelhaft. Grundsätzlich hätte ein Anleger zwar an ihn ausgezahlte Liquiditätsausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen, falls die Masse nicht ausreicht, sämtliche Insolvenzgläubiger zu befriedigen. Zu bedenken ist allerdings, dass nicht alle Fälle derartiger Rückforderungen pauschalgleich zu beurteilen sind, sondern es ganz konkret auf den Einzelfall jedes Fonds ankommt. Im Fall des Fonds SANTA-R gibt es Besonderheiten, welche nachunserer Ansicht dazu führen, dass JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Zweifel an der Berechtigung der Rückforderung haben.

Wir treten der Forderung des Insolvenzverwalters daher für zahlreiche Mandanten entgegen. (UH)



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