Rentnerin muss Ratenkredit der Targobank nach Kündigung nicht zurückzahlen

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Das Landgericht Hamburg weist die Klage der Targobank aus gekündigtem Ratenkredit in Höhe von 22.314 Euro ab.

Die Targobank als eine der großen Ratenkreditbanken Deutschlands hat vor dem Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, eine Restforderung aus einem gekündigten Darlehensvertrag geltend gemacht und verloren. Die Klage wurde abgewiesen.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat die Kundin der Targobank, eine schwer erkrankte Rentnerin, vor Gericht vertreten.

Der Ratenkredit, der letzte in einer Kette von acht Verträgen, wurde durch die Targobank im Jahr 2011 gekündigt, als sie die Raten aus dem letzten Darlehen nicht mehr zahlen konnte. Die Bank klagte daraufhin gleich einen Teilbetrag ein und vollstreckte. 2016 reichte sie erneut Klage ein. Unsere Mandantin hatte glücklicherweise eine Betreuerin, die der Forderung der Bank diesmal nicht nachgeben wollte und sich rechtlichen Rat suchte.

Das Landgericht Hamburg entließ die Mandantin schuldenfrei. Es sah die Ansprüche der Targobank sämtlich als verjährt an.

Die Frage der Sittenwidrigkeit ließ das Gericht offen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält die Verträge an sich für nichtig. Die acht Kredite einer Umschuldungskette führten zu extremer Überschuldung ohne erkennbaren Nutzen. Entsprechend hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte in dem Verfahren auch die Sittenwidrigkeit der Kredite und der damit verbundenen Restschuldversicherungen geltend gemacht, Fehler in der Endabrechnung der Bank aufgedeckt und unzulässige Bearbeitungsentgelte herausgerechnet, neben dem Widerruf der Ratenkredite und der Verjährung.

Wenn Sie einen solchen Problemkredit dieser Bank haben, sollten Sie nichts unterschreiben, Mahnbescheiden widersprechen und solange keine Zahlungen nach Kündigung eines Kredits leisten, bis Sie sich kompetenten Rechtsrat eingeholt haben.

Bankkunden sollten durch das Urteil Mut schöpfen. Besonders wenn einige oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen, sollten Sie sich als Verbraucher rechtlich beraten lassen:

  1. Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  2. Sie sind von ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  3. Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  4. Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  5. Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  6. Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  7. Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung Ihrer Bank.

Insbesondere sollten Sie nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z. B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen oder
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

Lassen Sie sich vorab rechtlich beraten, bevor Sie reagieren. Denn möglicherweise hat die Bank gar keinen Anspruch mehr auf die Restforderung.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher. Sprechen Sie uns bei Fragen an. (AT)


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