Santander Consumer Bank AG beginnt Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen

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Rechtsanwalt Sven Tintemann, der selbst 20 Jahre in Faßberg (Landkreis Celle) lebte, hilft Faßberger Mitbürgerin gegen Santander Consumer Bank.

In mehreren Fällen konnte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB bereits Erfolge gegen die Santander Consumer Bank AG erzielen. Sowohl außergerichtlich als auch im Wege einer Klage wurden Rückzahlungen von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen erreicht. Die Santander Consumer Bank AG (Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach) erklärte sich dazu bereit, die Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten.

Klare Stärkung Verbraucherschutz durch das Urteil vom Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 13.05.2014 in den Verfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 die vorformulierten Bearbeitungsgebühren, die standardmäßig von vielen Banken in Verbraucherdarlehensverträgen erhoben wurden, für unwirksam erklärt. Damit werden die Bankkunden und der Verbraucherschutz gestärkt. Bankkunden können Bearbeitungsgebühren zurück verlangen.

Im vorliegenden Fall meldete sich eine junge Frau aus Faßberg, einem kleinen Ort in der Lüneburger Heide. Faßberg ist Standort der Technischen Schule der Luftwaffe (TsLw3) und des Heeresfliegerregiments 10.

Rechtsanwalt Tintemann, der den Erstkontakt selbst kurz vor Feierabend entgegen nahm, erkannte die Vorwahl 05055, die in seinem Display aufleuchtete sofort und ging selbst ans Telefon, schließlich hatte Dr. Tintemann selbst mehr als 20 Jahre in Faßberg gelebt.

Im Gespräch stellten sich schnell gegenseitige Sympathie und Vertrauen ein. Die neue Mandantin berichtet, sie habe früher mit der Nachbarstochter der Familie Tintemann gespielt, ebenso wie die Schwester von Dr. Tintemann. Da war klar, dass der Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Dame aus Faßberg helfen musste.

Die betroffene Bankkundin hatte zuvor mehrfach versucht, die Santander Consumer Bank AG dazu zu bringen, die zu Unrecht von ihr erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Dies war jedoch nicht erfolgreich.

Nach Intervention durch die Rechtsanwälte gelang es nunmehr, die Santander Consumer Bank zur Rückzahlung zu überzeugen. Die Bank zahlt die Bearbeitungsgebühr zzgl. Zinsen an die Mandantin zurück. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) von diesem Jahr, ist dies eine notwendige Pflicht, denn die Santander Consumer Bank AG könnte sonst gerichtlich in Anspruch genommen werden. Es gab daher nichts zu diskutieren. Auch die Anwaltskosten übernahm die Bank.

Erfahrungen bestätigen: Eigeninitiative der betroffenen Bankkunden oftmals erfolglos – erst mit anwaltlicher Hilfe zum Erfolg!

Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Leider bestätigen die Erfahrungen mit den betroffenen Mandanten und deren Familien das Klischee. Wenn die Betroffenen selbst die Santander Consumer Bank AG zur Rückforderung der bezahlten Bearbeitungsgebühren auffordern, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach ein dreiseitiges Standardschreiben erhalten, in dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) falsch wiedergegeben wird. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Bearbeitungsgebühren dennoch zu Recht erhoben werden. Steckt dahinter ein Ablenkungsmanöver, in der Hoffnung, dass geschädigte Kunden der Bank keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Santander Consumer Bank so um die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren herumkommt? Die Rechtsprechung ist klar und eindeutig. Sie bedingt die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren und erklärt die Erhebung der Bearbeitungsgebühren für unwirksam.“

Rechtsanwalt Tintemann freute sich, dass er der Faßbergerin schnell und effektiv bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen konnte. Die Auseinandersetzung mit der Bank ist aber noch nicht beendet. Die Faßbergerin hat nunmehr den Darlehensvertrag wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung widerrufen und eine Erstattung der Prämien für die Ratenschutzversicherung verlangt. Eine Antwort der Bank steht noch aus. Hier scheint weiterer Ärger und ggf. eine gerichtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert zu sein. Gut, dass die betroffene Bankkundin Rechtsanwalt Dr. Tintemann auf ihrer Seite wissen kann.

Betroffenen Bankkunden aller Kreditinstitute sollten nicht zu schnell aufgeben. Zur Ersteinschätzung und Geltendmachung der Rückforderung von Bankgebühren sollte eine erfahrene Anwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht um juristische Hilfe und zur Durchsetzung der Ansprüche kontaktiert werden. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB jederzeit zur Verfügung. Ansprechpartner Rechtsanwältin Danuta Wiest und Fachanwalt Dr. Sven Tintemann kümmern sich um die Angelegenheit, Kontakt unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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