Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Was können Anleger nach dem Aus tun?

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Der Auftakt der Abwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P erfolgte recht zügig nach dem Aus des Dachfonds. Rund 1 ½ Monate nachdem die Schließung des Fonds in dessen Abwicklung mündete, haben die Anleger die erste Auszahlung bekommen. Welche Beträge die Anleger bei den künftigen Ausschüttungen erhalten werden, muss abgewartet werden. Denn deren Höhe ist „abhängig von den Auszahlungen der Immobilien(ziel-)fonds", wie im Begleitschreiben der Ausschüttung ausgeführt wird. Mit anderen Worten: Die Abwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P hängt in erster Linie von den Ausschüttungen der ebenfalls in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds CS Euroreal, AXA ImmoSelect  oder auch SEB Immoinvest ab.

Doch nicht alle Anleger möchten abwarten, was die bis 2017 andauernde Abwicklung unter dem Strich einbringen wird. Dies zeigen daran, dass auch nach der ersten Auszahlung weiterhin Anfragen an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen eingehen. Der Hauptanlass für die Anfragen ist nach wie vor die Auflösung des Dachfonds im Dezember 2013. Da die Schließung und auch das spätere Aus sich für nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P überraschend ereignete, regen sich bei einigen Anlegern Zweifel an ihrer Kapitalanlage. So mancher Anleger verspürt Zweifel, ob seinerzeit überhaupt die „richtige" Anlageentscheidung getroffen wurde bzw. zutreffen über den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P bzw. dessen Vorgängerin (SEB Vermögensverwaltung) informiert worden zu sein.

Hegen Anleger Zweifel an ihrer damaligen Beratung, sollte die Anlageberatung überprüft werden. Eine fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele für die Ansatzpunkte einer rechtlichen Überprüfung.

Da solche Ansprüche auf der individuellen Anlageberatung basieren, bedarf es einer Überprüfung des Einzelfalls. Anleger, die wissen möchten, welche konkreten Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Mandanten, die sich an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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