Sarwari-Abmahnung – keine Experimente bei der Unterlassungserklärung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Unsere Soforthilfe bei Sarwari-Abmahnung

Aktuell tritt die Hamburger Kanzlei Sarwari wieder mit unzähligen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an Internet-Anschlussinhaber in Deutschland heran. Die Kanzlei von Herrn Yussof Sarwari vertritt im Bereich Urheberrecht diverse Filmproduzenten. Sarwari-Abmahnungen werden regelmäßig für folgende Auftraggeber aus der Filmbranche ausgesprochen:

  • HN Medien GmbH (früher: Oktano GmbH)
  • G & G Media GmbH
  • Berlin Media Art (früher John Thompson)
  • VPS Film Entertainment GmbH
  • etc.

Filesharing von Filmdateien

Ihnen wird so genanntes Filesharing zur Last gelegt – die kostenfreie Bereitstellung eines geschützten Filmes mittels entsprechender Software (uTorrent, eMule etc.). Ohne Zustimmung der Produktionsfirma ist dieses Vorgehen allerdings illegal und wird entsprechend verfolgt. 

Forderungen in der Sarwari-Abmahnung

Mit der Sarwari-Abmahnung wird zunächst und immer die sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Damit ist das verbindliche Versprechen gemeint, dass der Erklärende in Zukunft solche Down- bzw. Uploads nicht mehr verursacht. Zugleich verspricht er eine hohe Geldstrafe, daher auch der Name: strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Finanzielles Risiko Unterlassung

Was viele Betroffene nicht sehen: Die Unterlassung birgt hohe Risiken. Zum einen wird ein mögliches Schuldanerkenntnis vermittelt. Zum anderen birgt die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung ein großes finanzielles Risiko, was es unbedingt zu vermeiden gilt! Ein Verstoß gegen das Versprechen aus der abgegebenen Unterlassungserklärung kann bis zu 5.000 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Solch eine Unterlassungserklärung gilt zudem lebenslang! Das bedeutet, dass jede Zuwiderhandlung – jeder erneute Upload von Filmmaterial – mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet wird. Es droht Privatinsolvenz! 

Zusammenfassung der Risiken:

  • lebenslanger Vertrag mit der jeweiligen Produktionsfirma
  • bis zu 5.000 Euro Geldstrafe je Neuverstoß (mögliches Insolvenzrisiko)
  • unnötiges Schuldanerkenntnis

Muss ich überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben

Das kommt darauf an. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob der Internet-Anschlussinhaber für die Tat verantwortlich ist oder ob evtl. andere Personen in Frage kommen. Hier helfen wir gerne mit unseren Erfahrungen im Urheberrecht, insbesondere mit Sarwari-Abmahnungen. Für den Fall, dass es nachweislich nicht der Anschlussinhaber war oder die Möglichkeit besteht, dass jemand Drittes in Frage kommt (z. B. Familien-/WG-Mitglieder, Besuch), schuldet der Anschlussinhaber keine Unterlassungserklärung.

Mit einer guten Strategie kann man die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgreich abwenden.

Geldforderungen sind zu hoch!

Auch hier kann der Schaden in der Regel klein gehalten werden. Oftmals wird bereits in der Abmahnung ein Vergleichsbetrag angeboten. Lassen Sie sich davon jedoch nicht beeindrucken. Mit der richtigen anwaltliche Vertretung ist ein weitaus günstigerer Vergleich realisierbar bzw. auch ganz abzuwehren.

Was wir raten:

  • keinen Kontakt zur Kanzlei Sarwari aufnehmen
  • keine Unterschriften leisten
  • keine Zahlungen vornehmen
  • kostenlose Erstberatung nutzen

Vermeiden Sie Alleingänge und profitieren Sie von unseren großen Erfahrungen auf diesem Gebiet. Setzen Sie sich unbedingt vor Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Fristen mit uns in Verbindung, damit rechtzeitig und vor allem richtig reagiert werden kann! Haben Sie keine Scheu und greifen Sie zum Hörer! Wir beraten Sie – schnell, kompetent und lösungsorientiert!

Ihr Service bei Sarwari-Abmahnung:

  • kostenfreie Erstberatung
  • tägliche Soforthilfe am Telefon
  • persönliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt
  • faires Pauschalhonorar

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


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