Schadenersatz für Audi A6 3.0 TDI EU5 im Abgasskandal – Verjährung droht

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Das Landgericht Berlin hat erneut die Audi AG verurteilt, dem Käufer eines Audi A6 3.0 TDI den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs zu erstatten (Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Oktober 2021, Aktenzeichen 63 O 15/20).

Das Gericht stellte unmissverständlich fest:

„Es handelt sich bei der Aufheizstrategie um eine unzulässige Abschalteinrichtung gemäß Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007, die im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ anspringt, im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert wird, und die das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert. Maßgeblich für die Einstufung als unzulässig ist der Umstand, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im normalen Fahrbetrieb im Vergleich zum Prüfstandsverhalten verringert wird. Dieser, von dem Kläger vorgetragenen Wirkweise als Grund für den Rückruf, ist die sekundär darlegungsbelastete Beklagte nicht substantiiert entgegengetreten, was ihr zwanglos durch Vorlage des Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes möglich gewesen wäre. Die Sachlage ist damit vergleichbar mit dem Diesel-Motor des Typs EA 189 eines anderen Herstellers, der hinsichtlich der Emissionen ebenfalls zwischen Prüfstand und regulärem Fahrbetrieb unterscheidet. Insoweit hat der Bundesgerichtshof Ansprüche aus § 826 BGB dem Grunde nach anerkannt (Urteil vom 26.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Audi-Modelle mit 3,0-Liter-V6-Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 im Jahr 2018 wegen der Nutzung illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Gerichte könnten davon ausgehen, dass Ende 2021 für Schadensersatzklagen die kenntnisabhängige Verjährung eintritt. Wer im Jahr 2018 ein Rückrufschreiben für seinen Audi mit dem Motor EA897 erhalten hat, sollte jetzt seine Chance nutzen und auf Schadensersatz klagen.

Foto(s): pixabay.com

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