Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Glatteis

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Viele Fußgänger und Fahrradfahrer verunglücken bei Glatteis und Schnee und haben Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn der Gehweg bzw. der Fahrradweg oder die Straße nicht von Eis und Schnee geräumt wurde.

Was Sie tun sollten, wenn Sie gestürzt sind

Wichtig ist, sofort Fotos vom Unfallort zu machen, am besten mit dem eigenen Handy oder von Passanten. Wenn möglich sollten die Fotos gemacht werden, wenn die Person noch am Boden liegt.

Notieren Sie sich auch die Namen und die Anschrift von Zeugen. Das können andere Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer sein aber auch die Rettungssanitäter. Bitten Sie die Zeugen, die Unfallstelle zu fotografieren und Ihnen Namen und Adresse zu geben.

Tipps:

  • Genaue Fotos vom Unfallort machen und vom Zustand der Unfallstelle.
  • Sind Zeugen vorhanden, dann die Namen und Adressen notieren.
  • Bitten Sie unter Umständen die Rettungskräfte, Fotos zu machen.

Achtung: Häufig wird die Schuld trotz nicht geräumter Wege auf Sie geschoben

Die Argumente der Gegenseite sind häufig:

  • Sie hätten nicht das geeignete Schuhwerk getragen,
  • der Weg wäre von Schnee und Eis befreit gewesen,
  • Sie hätten einen anderen Weg nehmen können oder
  • der Unfall hat sich nicht an der Stelle zugetragen.

Denken Sie daran, dass Sie beweispflichtig dafür sind, dass Sie an dieser Stelle verunglückt sind und diese Stelle nicht ausreichend von Schnee und Eis geräumt war. Dafür brauchen Sie entweder Zeugen oder Fotos von der Unfallstelle.

Anwaltliche Begleitung daher von Anfang an sinnvoll

Lassen Sie sich am besten von Anfang an anwaltlich begleiten. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche besser durchsetzen und Ihnen eine realistische Einschätzung zum Schmerzensgeld und Schadensersatz geben.

Lassen Sie sich von Fachanwältin für Verkehrsrecht Ute Mährlein unterstützen

Rechtsanwältin Ute Mährlein vertritt seit vielen Jahren Unfallgegner bei Verkehrsunfällen vor Gericht und unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld aufgrund von Unfällen als Fußgänger oder Fahrradfahrer.

Fachanwältin Ute Mährlein hilft Bürgern zudem bei Rotlichtverstößen, Verkehrsunfallfluchten und Geschwindigkeitsverstößen, Bußgelder und Strafen abzuwenden oder zu reduzieren und einen Führerscheinentzug möglichst zu vermeiden. Dies betrifft sowohl Autofahrer als auch LKW-Fahrer, Fahrradfahrer, Rollerfahrer und Fußgänger.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht mit Sitz in Hamburg kennt sie sich besonders mit Haftungsfragen und möglichem Schmerzensgeld bei Unfallverletzungen aus. Sie vertritt Mandanten im Hamburger Großraum und den angrenzenden Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor den Gerichten in Hamburg, Stade, Itzehoe Lübeck, Kiel und Lüneburg.



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