Haftung des LKW-Fahrers bei nicht verschuldeten Unfällen

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Sie sind LKW-Fahrer und sind Ihrer Meinung nach unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, da der Unfallgegner die Fahrspur gewechselt hat? Die Gegenseite will Ihnen aber eine Mitschuld geben, allein weil von Ihrem LKW eine Betriebsgefahr ausgeht.

Das müssen Sie nicht hinnehmen, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung des Landgericht Hamburg zeigt. Rechtsanwältin Ute Mährlein, die Fachanwältin für Verkehrsrecht ist, vertritt zahlreiche LKW-Fahrer und bei Verkehrsunfällen.


Muss ich als LKW-Fahrer eine Mithaftung von 30 Prozent hinnehmen?


Typische Fälle sind zum Beispiel Unfälle aufgrund eines Spurwechsels, bei dem ein Fahrzeug mit einem LKW zusammenstößt. Das Fahrzeug, dass die Spur gewechselt hat und dabei gegen ein anderes Fahrzeug fährt, ist oft eindeutig schuld. Trotzdem versucht die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung in diesen Fällen oft, eine Mithaftung des LKW-Fahrers durchzusetzen. Die Mithaftung wird dabei oft auf 30 Prozent aufgrund der Betriebsgefahr festgesetzt, die von einem LKW ausgeht.

Das muss jedoch nicht sein. Das Landgericht Hamburg hat die Mithaftung eines LKW-Fahrers in seinem Urteil vom 03.03.2023 – Az. 307 O 50/22 abgelehnt. Denn jeder Fahrstreifenwechsel erfordert äußerste Sorgfalt, siehe § 7 Abs. 5 S. 1 StVO. Vertreten wurde der LKW-Fahrer in diesem Gerichtsverfahren von Fachanwältin Ute Mährlein.


Wer ist schuld beim Wechsel der Fahrspur?


Kommt es bei einem Spurenwechsel zu einem Unfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verstoß des Spurenwechslers. In der Regel haftet der Spurenwechsler daher zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden aus einem Unfall mit dem Fahrzeug des Geradeausverkehrs. Dies gilt für alle Fahrzeuge gleichermaßen unabhängig ob man als Pkw-Fahrer oder Lkw-Fahrer unterwegs ist.

Eine Mithaftung des anderen bevorrechtigten Fahrzeugs kommt nur in Betracht, wenn er die Gefahr einer Kollision auf sich zukommen sehen musste und unfallverhütend reagieren kann.

Das Landgericht Hamburg kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass in Abwägung der festgestellten Verursachungsbeiträge der Spurenwechsler zu 100 Prozent haftet und eine vom bevorrechtigten Lkw-Fahrzeug ausgehende einfache Betriebsgefahr vollständig zurücktritt. Der LKW-Fahrer musste in dem Fall gar nicht haften.


Ute Mährlein – Ihre Verkehrsanwältin im Norden


Rechtsanwältin Ute Mährlein vertritt zahlreiche Unfallgegner bei Verkehrsunfällen vor Gericht. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht mit Sitz in Hamburg kennt sie sich besonders mit Haftungsfragen und möglichem Schmerzensgeld bei Unfallverletzungen aus. Sie vertritt Mandanten im Hamburger Großraum und den angrenzenden Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor den Gerichten in Hamburg, Stade, Itzehoe Lübeck, Kiel und Lüneburg.

Wenn Sie als Lkw-Fahrer in Mithaftung gezogen werden sollen oder bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben, sollten Sie sich am besten sofort anwaltlich beraten lassen.

Auf keinen Fall sollten Sie eine Mitschuld einräumen, ohne dass dies vorher rechtlich geprüft wurde, so Rechtsanwältin Ute Mährlein.


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