Hilfe bei Bußgeld wegen Corona

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Was tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil 

  • Sie den Mindestabstand an öffentlichen Orten nicht eingehalten haben
  • sich mit mehr als einer Person, die nicht in derselben Wohnung lebt, im öffentlichen Raum aufgehalten haben,
  • Spielplätze betreten haben und/oder an einer Veranstaltung und Versammlung teilgenommen haben?
  • sich außerhalb Ihrer Räume mit anderen getroffen haben

Grundsätzlich ist der Staat berechtigt, zum Schutz aller Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen.

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig

Nicht jede Maßnahme ist jedoch rechtmäßig. Deshalb sollten Sie jeden Bußgeldbescheid rechtlich überprüfen lassen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 20 NE 20.632) hat entschieden: Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden.

„Selbst wenn es überhaupt möglich sein sollte, einen räumlichen Abstand zwischen zwei Personen zentimetergenau zu definieren, ohne wenigstens die jeweils maßgeblichen Messpunkte vorzugeben, ergibt sich aus der ausdrücklichen Einschränkung des Verordnungsgebers, der Mindestabstand sei nur ‚wo immer möglich‘ einzuhalten, dass die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben muss.…“

Wo sind die Bußgelder geregelt?

Jedes Bundesland hat eigene Bußgeldverordnungen erlassen. Nur aufgrund eines entsprechenden Gesetzes bzw. einer entsprechenden Verordnung kann ein Bußgeld verhängt werden.

Sind Bußgelder zulässig?

Ob die Regelungen zum jeweiligen Bußgeld Bestand haben werden oder zu unbestimmt oder sogar unverhältnismäßig sind, wird sich voraussichtlich erst im Rahmen des Bußgeldverfahrens zeigen. Der Tatbestand muss bestimmt genug sein und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, da damit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird.

Tipp für Betroffene

Was Sie tun können: Beachten Sie bei Erhalt eines Bußgeldbescheides die Frist für den Einspruch: Nach Zugang des Bußgeldbescheides muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei der Behörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Nach Einspruch und erneuter Prüfung, soweit die Behörde bei ihrer Auffassung bleibt, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese prüft ebenfalls, ob der Bescheid rechtmäßig ist. Hält die Staatsanwaltschaft den Bußgeldbescheid für rechtmäßig, wird das Verfahren an das Amtsgericht abgegeben. Dann entscheidet ein/-e Strafrichter/-in über die Rechtmäßigkeit des Bescheides.

Wo finde ich Hilfe?

Lassen Sie sich von Anfang an anwaltlich beraten, bevor Sie zu dem Vorgang Stellung nehmen. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anwaltlichen Kosten.

Ute Mährlein ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und hat jahrelange Erfahrung mit Bußgeldbescheiden im öffentlichen Straßenverkehr, sei es als Autofahrer, als Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger.

Als Rechtsanwältin mit Sitz in Hamburg übernimmt Ute Mährlein als Rechtsanwältin gerne Bußgeldverfahren im norddeutschen Raum, die auf den neuen Verordnungen aufgrund von Covid-19 bzw. dem Coronavirus basieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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