Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer verpfuschten Brustop?

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Brustoperationen zählen zu den häufigsten Schönheitsoperationen in Deutschland.   Egal ob es sich um eine Vergrößerung mit Implantaten, eine Verkleinerung oder Straffung handelt- diese Operationen kosten immer einige tausend Euro. Die meisten Frauen sparen deshalb lange auf die gewünschte Operation und erhoffen sich dafür auch ein wunschgemäßes, schönes Ergebnis.

Doch was passiert, wenn das Ergebnis der Operation nicht der Vorstellung entspricht, Wenn die Brust schief ist, sich die Narben entzünden oder Ihnen das Ergebnis aus anderen Gründen nicht gefällt?


Ihre Ansprüche nach einer verpfuschten Brustoperation

Leider kann es immer wieder passieren, dass das Ergebnis einer Brustoperation nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Die Gründe dafür sind vielseitig und nicht immer muss der Arzt dafür haften. Wenn Sie sich in die Behandlung eines plastischen Chirurgen begeben, schließen Sie mit diesem einen Behandlungsvertrag ab. Der Arzt muss bei Ihrer Behandlung seine Pflichten aus diesem Vertrag erfüllen.

Der Arzt schuldet bei einer Brustoperation zunächst wie auch bei jedem anderen Eingriff eine umfassende Aufklärung. 

Hierbei muss er nicht nur über mögliche Risiken aufklären sondern auch über den gesamten Ablauf der Operation und über die realistischen Erfolgschancen und damit auch über das realistische Ergebnis.

Wenn der Arzt nicht hinreichend über die Operation aufklärt, kann Ihnen  als Patientin mit einer verpfuschten Brustop Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Hierfür muss der eingetretene Schaden jedoch auch Folge der fehlerhaften Aufklärung sein.

Ob die Aufklärung ausreichend erfolgt ist, muss daher ein Rechtsanwalt für Medizinrecht im Einzelfall prüfen.

Der Arzt schuldet Ihnen als Patientin zudem eine Operation nach den Regeln der ärztlichen Kunst. 

Wenn dem Arzt bei der Operation ein Behandlungsfehler unterläuft, können Sie als Betroffene ebenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst bedeutet, dass die Behandlung dem geltenden medizinischen Fachstandard entsprechen muss.

Der Arzt muss unter anderem die gewählte Operationstechnik sowohl korrekt durchführen, als auch eine Operationstechnik nutzen, die dem medizinischen Standard entspricht und im konkreten Fall geeignet ist. Zudem ist er verpflichtet,  auch die Hygieneregeln einhalten um Infektionen möglichst zu vermeiden.

Wer bezahlt die Folgeoperation bei einer verpfuschten Brustop? 

Das Ergebnis einer verpfuschten Brustoperation kann oft nur durch eine Folgeoperation korrigiert werden. Jedoch zahlt diese Operationen regelmäßig nicht die Krankenkasse. Doch erneut mehrere tausend Euro aus eigener Tasche bezahlen können nur die wenigsten Patientinnen.

Die gute Nachricht: Wenn dem Arzt  tatsächlich beweisbar ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, der zu dem verpfuschten Ergebnis geführt hat, können Sie als Betroffene die Kosten einer Folgeoperation von dem Arzt bzw. der Klinik als Schadensersatz verlangen.

Bekomme ich bei einer verpfuschten Brustop ein Schmerzensgeld? 

Ein Schmerzensgeld ist ein sogenannter immaterieller Schadensersatz und soll die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen ausgleichen.

Wenn sich herausstellt, dass dem Arzt ein ursächlicher Behandlungsfehler unterlaufen ist, bekommen Sie auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Dieses soll insbesondere auch die Schmerzen einer erforderlichen Folgeoperation berücksichtigen. Die Höhe ist hier sehr stark vom Einzelfall und dem Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigungen abhängig.

So hat beispielsweise das OLG Dresden ( Az: W 325/18) für eine misslungene Brustop mit unzureichender Aufklärung ein Schmerzensgeld in Höhe von € 8000,00 ausgeurteilt.

Das OLG Hamm ( Az: 3 U 263/05) für eine misslungene Brustvergrößerung ein Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00 zugebilligt, weil die Patientin besonders stark unter dem Ergebnis litt.

Diese Urteile können jedoch nur eine grobe Orientierung geben.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einer verpfuschten Brustop?

Das Schmerzensgeld muss bei dem Arzt bzw. Klinikum ganz konkret gefordert werden. Sie müssen daher eine konkrete Höhe fordern und gleichzeitig den Behandlungsfehler sowie den Ursachenzusammenhang zu ihrem erlittenen Schaden darlegen.

Häufig wimmeln die Ärzte und Versicherungen Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten sofort ab. Zudem leiden die meisten Patientinnen Daher empfiehlt es sich Schadensersatz und Schmerzensgeld von ein Anwalt für Medizinrecht fordern zu lassen.

Sie brauchen einen Anwalt für Medizinrecht?

Wir sind als Anwalt für Medizinrecht spezialisiert im Bereich Arzthaftung. Wir machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer verpfuschten Brustop bei dem Behandler geltend und  helfen Ihnen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Ansprüche von betroffenen Patienten machen wir nicht nur in Leipzig sondern, dank moderner Technik, auch bundesweit geltend. Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch.




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