Schadensersatz von der Solaris SE – Betrug, BSDEX, Bitcoins

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Wir vertreten Opfer von Anlagebetrügen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bitcoins gegen die Solaris SE. Die Bank ist unseren Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie gegen ihre Pflicht zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation verstoßen hat. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindeststandards wurden von der BaFin festgestellt.

Hintergrund

Unseren Mandanten wurde von Betrügern angeboten, Bitcoins für sie über die Börse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX) zu erwerben. Unsere Mandanten wurden aufgefordert, den jeweiligen Anlagebetrag auf ein Konto der Solaris SE mit dem Namen „Einzahlung BSDEX Wallet“ zu überweisen. Vor dem Hintergrund, dass BSDEX ausdrücklich die Solaris SE als ihren Kooperationspartner für die Abwicklung von Zahlungen auf ihrer Homepage benennt, hegten die Opfer in der Regel keine Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit ihrer Überweisung. Wie sich dann aber herausstellte, wurden die Gelder sofort weiter auf die Konten der Betrüger transferiert. Vorbehaltlich eines unwahrscheinlichen Erfolgs der Ermittlungsbehörden muss davon ausgegangen werden, dass das Geld verloren ist.

Ihre Ansprüche

Die Solaris SE ist unserem Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet. Sie hat gegen ihre Pflicht zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG verstoßen. Diesen Verstoß hat die BaFin laut Mitteilung vom 26.01.2023 bereits am 16.12.2022 festgestellt und deshalb Maßnahmen ergriffen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Risikomanagement sicherzustellen. Insbesondere hatte die Bank keine Maßnahmen zur Vermeidung von betrügerischen Transaktionen ergriffen. Durch Verletzung des § 25a Abs. 1 KWG hat die Solaris SE das Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB verletzt.

Unser Angebot

Als auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir allen Betroffenen unsere Unterstützung und unseren Rechtsbeistand an. Wir machen Ihre Ansprüche geltend und setzen sie gegebenenfalls gerichtlich für Sie durch. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir gerne für Sie die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung ein. Rufen Sie uns an. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos.

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