Schäden nach Corona-"Impfungen" - Was Sie tun können, wenn der Rechtsschutzversicherer eine Deckungsanfrage ablehnt.

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Deutschlandweit sind bereits zahlreiche Klagen wegen möglicher Schäden durch die Corona-"Impfungen" anhängig. Zum einen stehen Versorgungsleistungen nach den Bestimmungen des § 60f IfSG im Raume, aber auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die jeweiligen Hersteller (BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson) und gegen impfende Ärzte oder den jeweiligen Träger des Impfzentrums. 

Im Zusammenhang mit laufenden Mandaten mussten wir feststellen, dass die Rechtsschutzversicherer trotz bestehendem Versicherungsschutz die Übernahme der Kosten für die anwaltliche Beratung bzw. für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegen die in Betracht kommenden Schuldner oftmals zunächst ohne ausreichende Begründung ablehnen.

Es besteht die Gefahr, gerade wenn man sowieso schon gesundheitlich angeschlagen ist, dass man schnell resigniert und die Entscheidung des Rechtschutzversicherers ohne anwaltliche Prüfung akzeptiert. 

In einem Artikel besprechen wir diese Situation und geben Hinweise, wie Sie sich bei dem Verdacht auf einen möglichen Impfschaden verhalten können, auch und vor allem als rechtschutzversicherte Person. 

In dem Beitrag verlinken wir aber auch unsere Artikel aus den Jahren 2021 und 2022 zu diesem Thema, so dass sich die Lektüre durchaus lohnen kann.

Sofern Sie den Verdacht haben, dass bei ihnen ein möglicher "Impfschaden" eingetreten ist, sollten Sie den Weg zu einem medizinrechtlich erfahrenen Anwalt nicht scheuen. Aber auch und erst recht, wenn ihr Rechtsschutzversicherer eine Deckung in ihrem Fall abgelehnt hat, sollten Sie diese Entscheidung von einem mit der Materie vertrautem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann dann im Rahmen eines persönlichen Erstberatungsgesprächs ihre individuelle Situation erfassen und mit Ihnen mögliche rechtliche Schritte erörtern.

https://www.raewellmann.de/veroeffentlichung/schwerer-gesundheitsschaden-durch-covid19-schutzimpfung-was-sie-tun-koennen-wenn-der-rechtsschutzversicherer-keine-deckungszusage-erteilen-will.html

Foto(s): Carsten Jakob

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