Scheidung ohne Anwalt – ist das möglich?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen. Soweit nachfolgend vom Antragsteller gesprochen wird, gelten die Ausführungen natürlich auch, wenn der Scheidungsantrag von einer Antragstellerin eingereicht wird.

1. Scheidung mit einem Anwalt

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Derjenige, der einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen möchte, muss zwingend anwaltschaftlich vertreten sein. Es gilt Anwaltszwang.

Oftmals wird von der sogenannten „Online-Scheidung“ gesprochen. Dies suggeriert, dass eine Scheidung ohne anwaltschaftlichen Beistand möglich wäre. Dies ist jedoch ein Irrtum.

2. Einvernehmliche Scheidung

Ebenso besteht Anwaltszwang, wenn eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden soll, wenn sich also die Ehegatten über alle im Zusammenhang mit einer Scheidung zu regelnden Sachverhalte und Punkte einig sind. Auch dann muss mindestens der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, durch einen Anwalt vertreten sein. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung dann lediglich zu. Für diese Zustimmungserklärung benötigt der andere Ehegatte tatsächlich keinen Anwalt, sodass in diesem Falle Kosten gespart werden können. Üblicherweise tragen Ehegatten im Falle einer sogenannten einvernehmlichen Scheidung, wenn nur ein Anwalt vor Gericht auftritt, die Verfahrenskosten, also die Anwalts-und Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.

Beabsichtigt jedoch der andere Ehegatte, der (zunächst) anwaltschaftlich nicht vertreten ist, eigene Anträge im Scheidungsverfahren zu stellen, oder möchte er einen Rechtsmittelverzicht abgeben, muss auch er wiederum zwingend anwaltschaftlich vertreten sein.

Der Anwalt, der einen Ehegatten vertritt, darf den anderen Ehegatten mit vertreten. Auch dann nicht, wenn es sich um eine sogenannte einvernehmliche Scheidung handelt. Auch im Falle der einvernehmlichen Scheidung wird immer nur ein Ehegatte vertreten, in der Regel der, für den der Scheidungsantrag eingereicht wird.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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