Scheidung und Wohnrecht

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In einem aktuellen Fall verhandelten die Richter am Bundesgerichtshof die Frage, wie lange ein Ehepartner nach der Scheidung noch in der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung bleiben könne, ohne Miete zu bezahlen.

Wie war die Sachlage?
Ein Ehepaar bewohnte gemeinsam eine Wohnung, die alleiniges Eigentum des Mannes war. Die Frau hatte eine Wohnung im selben Haus besessen, diese aber nach der Scheidung dem gemeinsamen Kind überlassen. Nach der Scheidung wohnte die Frau also alleine weiterhin in der ehemaligen Familienwohnung, bezahlte dafür aber weder Miete noch die anfallenden Mietnebenkosten. Ihr Ex-Ehemann forderte sie auf, Miete zu bezahlen. Ohne Erfolg. Darauf stellte er vor Gericht einen Räumungsantrag, wogegen die Ehefrau klagte. Die Richter am Bundesgerichtshof gaben dem Mann Recht.
Ein Ehepartner darf unter bestimmten Voraussetzungen in der ehemaligen Wohnung bleiben - auch mietfrei – etwa, wenn dort die gemeinsamen minderjährigen Kinder weiterhin mit einem Elternteil wohnen bleiben. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. Die Richter legten fest, dass eine Wohnung maximal ein Jahr nach der rechtskräftigen Scheidung vom Ex-Partner kostenfrei bewohnt werden dürfe. Danach gäbe es auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, vom Ex-Partner als neuer Mieter akzeptiert zu werden. Im vorliegenden Fall blieb der Ex-Ehefrau nur der Auszug. (BGB, AZ XII ZB 243/20, Beschluss vom 10.03.2021).

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