Scheinselbständigkeit – 5 Tipps zum Vermeiden

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SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT VERMEIDEN – ES LOHNT SICH FÜR SIE

Hier und in meinem Video erfahrt ihr, wem Gefahr droht und 5 Tipps um diese Gefahr zu vermeiden.


Tipp 1
Vertrauen Sie niemals (scheinbar) beruhigenden Auskünften von vermeintlichen Experten. Seien Sie misstrauisch.

Unternehmer und Selbstständige erhalten oft von ihren normalen Beratern wie Steuerberatern oder Existenzgründungsberatern beruhigende Auskünfte zum Thema Scheinselbständigkeit.

Glauben Sie diesen Irrtümern vermeintlicher Experten nicht, sonst endet die vermeintlich risikolose Beschäftigung schneller als sie denken in der Insolvenz.

Steuerberater sind grundsätzlich weder dafür qualifiziert noch berechtigt, rechtliche Auskünfte zur Scheinselbständigkeit zu geben.

Eine Mandantin im süddeutschen Raum, deren Buch- und Lohnbuchhaltung über 20 Jahre vom gleichen Steuerberater gemacht wurde und über 20 Jahre immer beruhigt wurde, las dann in der Ermittlungsakte, dass der Steuerberater und dessen Lohnbuchhalterin gegenüber dem Betriebsprüfer angegeben hatten, sie hätten ihre Mandantin immer auf das Problem hingewiesen.

Die Forderung der Deutschen Rechtsversicherung über 1,3 Millionen EURO und die Verurteilung zu einer Haftstrafe konnten wir erst nach 5 Jahren Verfahrensdauer und der 2. Instanz vollständig abwehren.

Lassen Sie sich „beruhigende“ Auskünfte immer schriftlich geben. Sie werden sich wundern, wie selten mündliche Auskünfte schriftlich und damit auch beweisbar, bestätigt werden.

Die Nachforderungen aus Betriebsprüfungen sind erheblich und in der Regel mit Säumniszuschlägen in Höhe von 12% p.a verzinst.

Innerhalb der Verjährungsfrist müssen sie mit einem Zuschlag von knapp 50% rechnen. Bereits wenige freie Mitarbeiter lösen so einen sechsstelligen Nachforderungsbetrag aus. Siebenstellige nachzuzahlende Beträge sind nicht die Ausnahme. Der Beitragsbescheid ist zudem sofort vollstreckbar. Für die meisten Firmen bedeutet dies Insolvenz.

Sie sollten sich daher Berater suchen, die wissen wovon sie reden und denen Sie hundertprozentig vertrauen können.

Tipp 2
Das Thema Scheinselbstständigkeit vermeiden ist immer Chefsache und muss fortlaufend geprüft werden.

In vielen Branchen schaut jeder auf seine Konkurrenz und ist scheinbar beruhigt, weil die Mitkonkurrenten oder auch Behörden ja auch mit Selbstständigen arbeiten.

Dieses (Schein-) Argument, die anderen tun es doch auch, lässt Betriebsprüfer, Zoll, Deutsche Rentenversicherung, Strafverfolgungsbehörden und Sozialgerichte völlig unbeeindruckt und kalt.

Es verhindert weder die strafrechtliche Verfolgung noch Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutschen Rentenversicherung und der Zoll gehen seit Jahren immer aggressiver gegen Unternehmen vor, um die Einstufung von zusätzlichen Berufsgruppen als Scheinselbständige zu erreichen.

Suchen Sie sich deshalb jetzt vernünftige und rechtskundige Berater, die den aktuellen Status in ihrer Firma analysieren, eine fortlaufende Compliance in ihrem Unternehmen durchführen und auch im Ernstfall an ihrer Seite stehen. Hinterfragen Sie frühzeitig die Kompetenz ihrer Berater kritisch.

Falls Sie erst im Ernstfall auf die Suche nach Experten gehen, die ihnen zur Seite stehen, ist es häufig zu spät. Für diesen Fall sollten Sie dann lieber einen Insolvenzanwalt suchen.


Tipp 3
Vermeiden Sie jede Gleichbehandlung ihrer Arbeitnehmer mit externen Mitarbeitern.

Falls der Unterschied im Umgang mit ihren Arbeitnehmern und den freien Mitarbeitern sich lediglich darauf beschränkt, dass die einen Rechnungen schreiben und bei Urlaub und Krankheit keine Vergütung erhalten, ist es vorprogrammiert, dass die Deutsche Rentenversicherung und auch die Sozialgerichte davon ausgehen, bei beiden Gruppen handele es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Sie sollten deshalb externe Mitarbeiter auch genauso behandeln:

  • Keine internen Visitenkarten der Firma für Selbständige / externe Mitarbeiter

  • Nicht als Mitarbeiter auf der Firmenwebseite aufführen

  • Keinen Firmenausweis wie Angestellte

  • Im Organigramm, Intranet, beim E-Mailverkehr und Firmentelefonverzeichnis deutlich als externe Mitarbeiter kennzeichnen

  • Keine Teilnahme an Betriebsfeiern und an internen Meetings. Ausnahme: Falls es in den Meetings um fachliche Fragen geht.

  • Unternehmen Sie alles, um im Krisenfall möglichst viele stichhaltige Argumente zu haben, weshalb die externen Mitarbeiter sich deutlich von ihren Arbeitnehmern unterscheiden.


Tipp 4
Machen Sie möglichst rechtssichere Verträge mit ihren selbstständigen Mitarbeitern.

Für Verträge mit Selbstständigen ist eine Schriftform gesetzlich nicht vorgeschrieben und natürlich kommt es letztlich auch auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beschäftigung und nicht den Vertrag an.

Für viele Unternehmer und Selbständige ist die Erstellung von (rechtssicheren) Verträgen lästig und sie glauben, ohne schriftliche Verträge seien sie bei einer Überprüfung flexibler.

Der Rat, keine schriftlichen Verträge abzuschließen, ist aber brandgefährlich. Ein Betriebsprüfer, der auf seine Frage nach den Verträgen die Antwort bekommt: „Wir machen alles mündlich.“, muss dann zwangsläufig weiter ermitteln.

Er wird dies tun, aber gründlicher als sie es erwartet haben und ihnen lieb sein wird.

Lassen sie rechtssichere Verträge von einer Anwaltskanzlei erstellen und Musterverträge turnusmäßig auf Änderungen der Rechtslage überprüfen.
 

Tipp 5
Niemals Fragen des Betriebsprüfers spontan oder mündlich beantworten.

Die meisten Unternehmer haben leider keinerlei Vorstellung wie rechtlich komplex das Thema Scheinselbständigkeit ist, welche Fallstricke drohen und sind sich keiner Fehler oder Schuld bewusst.

Sie beantworten deshalb die Fragen der  Betriebsprüfer, des Zolls oder der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere auch in Fragebögen, freimütig und im sicheren Glauben, alles richtig und nichts falsch gemacht zu haben.

Durch den – sofort vollstreckbaren –  Betriebsprüfungsbescheid und der damit verbundenen Anhörung werden sie leider oftmals eines Besseren belehrt.

Spätestens jetzt sollten Unternehmer und Selbständige die Gefahr und den Ernst der Lage erkennen und einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Der schlechte Rat ist ein teurer Rat. Der mit Abstand teuerste Rat ist aber keinen Rat einzuholen.


GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für die Analyse des IST-Zustands in Ihrer Firma, Compliance und Verfahren wegen Scheinselbständigkeit. Wir betreuen regelmäßig Verfahren wegen Scheinselbständigkeit bzw. Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und erzielen hier regelmäßig überdurchschnittliche Erfolge.

Weitere Infos findet ihr in meinem Video oder unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht




Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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