Schiffsbeteiligungen

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Risiken bei Schiffsfonds

Schiffsfonds haben wie alle anderen Beteiligungsformen in geschlossene Fonds das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig (Totalverlust) oder auch nur teilweise nicht mehr zurückgeführt werden können und der Anleger entsprechende Verluste erleidet. Hierrüber wie über andere Risiken und die Konzeption als solches müssen Anlagevermittler und beratende Banken vollständig und richtig aufklären.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fordert anlässlich der Vermittlung aller Beteiligungsformen und Kapitalanlagen eine anlage- und anlegergerechte Aufklärung. Dabei müssen dem Anleger alle wesentlichen für die Anlageentscheidung erforderlichen Daten und Fakten vor Augen geführt werden. Neben dem Totalverlust-Risiko muss auf weitere detailliert in den Anlageprospekten beschriebene Risiken und deren Auswirkung hingewiesen werden. Regelmäßig werden anlässlich der Vermittlung der Beteiligungen sofort am Anfang fällige Kosten in Form der Vertriebskosten (Provision) Konzeptions- und Prospektkosten von dem eingesetzten Kapital in Abzug gebracht. Während der Laufzeit werden aus den Erträgen auch zu den reinen laufenden Schiffskosten weitere Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleger in Abzug gebracht, über die auch zutreffend aufgeklärt werden muss.

Das bedeutet auch, dass die anfänglich in Abzug gebrachten Kosten das für die Finanzierung und Investitionen zur Verfügung stehende Kapital entsprechend mindern. Der Anleger ist darüber aufzuklären, dass nur der Betrag seiner eingezahlten Gelder für Investitionen verwendet wird, der jeweils nach Abzug der anteiligen Vertriebs- und Emissionskosten noch übrig bleibt. Durchschnittlich liegen diese Kosten zwischen 20 und 25 % des eingesetzten Kapitals ohne das zusätzlich noch anfallende 5 %-ige Agio.

Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass die Beteiligungen aufgrund von Marktveränderungen insbesondere des Bedarfs und veränderter Nachfrage zu steigenden Kosten, rückläufigen Einnahmen, zu hohen Anschaffungskosten und ausbleibenden Investitionen führen.

Deshalb fehlt bei zahlreichen Prospekten eine realistische Einschätzung dieser eintretenden Möglichkeiten, die oft schon bei Prospekterstellung erkennbar waren aber dennoch unerwähnt blieben, weil sie nicht offensichtlich und nur Insidern bekannt waren.

Lassen sich hier Aufklärungsdefizite des Beraters oder der beratenden Bank oder Fehler im Prospekt feststellen, haften die Prospektverantwortlichen und die Gründungsgesellschafter regelmäßig auf vollen Schadensersatz mit Rückzahlung der Einlagen zuzüglich angemessener Verzinsung.

Daneben kommen Schadensersatz Ansprüche gegen, Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleure in Betracht.

Selbst wenn aufgrund einer schlechten Wirtschaftslage der Gesellschaft oder des verklagten Schädigers nicht alle Einlagen vollständig zurück erlangt werden können, ist eine Klage selbst dann zu empfehlen, wenn sie dazu dient, den Anleger aus der Beteiligung zu befreien damit nicht noch weitere Nachzahlungen oder Zahlungsverpflichtungen aus Verlusten der Gesellschaft auf ihn zukommen. Denn als Gesellschafter haftet er auch für Verluste der Gesellschaft anteilig, soweit er beispielsweise in einem Ratenvertrag seine Einlage noch nicht vollständig erbracht hat oder diese durch Ausschüttungen und Entnahmen bei ihm zu einem negativen Kapitalkonto geführt haben.

Geschädigte Anleger sollten sich deshalb bei entsprechender Problematik von einem entsprechenden Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über seine rechtliche Situation und die Möglichkeiten seines Vorgehens informieren.

Verjährung droht

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen grundsätzlich eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährung gilt.

Unabhängig von jeglicher Kenntnis verjähren Ansprüche taggenau nach zehn Jahren seit Zeichnung einer Beteiligung.

Da viele Schiffsbeteiligungen in 2006 aufgelegt wurden, verjähren täglich Ansprüche endgültig, wenn sie nicht umgehend durch Klage geltend gemacht werden.

Für Rückfragen steht die Kanzlei Hogrefe telefonisch und per E-Mail zu Verfügung.


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