Schiffsfonds – Krise ohne Ende?

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 Schiffsbeteiligungen - von Banken und Finanzvermittlern ab dem Jahr 2000 bis ca. 2009 als sichere und risikolose Kapitalanlagen mit hohen Renditen angeboten und massiv in den Markt gedrückt, entwickelten sich für tausende von die Anleger in den letzten Jahren  zu einem finanziellen Desaster. Von den vollmundigen Versprechungen des Vertriebs ist  nichts übrig geblieben, vielen Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage.

Auslöser der Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einhergehenden Schwankungen bei den Charter- und Frachtraten gewesen, die teilweise extremen konjunkturellen Schwankungen unterliegen. Dies war bei der Konzeption der Schiffsfonds und in der Beratung häufig nicht berücksichtigt worden. Hinzu kamen massive Überkapazitäten bei den Schiffen. Retrospektiv betrachtet entsteht der Eindruck, dass sich die Aufträge für neue Schiffe nicht am Bedarf der Frachtwirtschaft sondern am Bedarf der Kapitalmärkte nach neuen Investitionsobjekten orientierten.

Die KKWV-Anwaltskanzlei vertritt eine Vielzahl von Anlegern die vor allem in Schiffsbeteiligungen engagiert sind, die von den Emissionshäusern MPC  (Münchmeyer Petersen Capital), Conti  Firmengruppe, HCI Capital AG und  FHH AG  aufgelegt worden sind. Viele dieser Beteiligungen sind gescheitert, in den Jahren 2011 und 2012 entwickelte Finanzierungskonzepte, die eine weitere Existenz der Fonds sicherstellen sollten, führten nicht zu den erwarteten Mittelzuflüssen (u.a. MPC Santa-B-Schiffe, MPC Santa-P-Schiffe, Conti MS Daphne, FHH-Fonds Nr. 29, HCI Shipping select 26, 28, XVI).

Aus Gesprächen  mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise der Schiffsfonds realisieren, von den Beratern vor der Zeichnung nicht aufgeklärt worden waren. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die das Risiko in sich bergen, das das eingesetzte Kapital zumindest teilweise verloren geht (BGH, Urteil vom 08.07.2010 , Az. III ZR 249/09). Aufgrund der Analyse der von uns geführten Gespräche ergibt sich dabei, dass häufig  über folgende Risiken nicht aufgeklärt worden ist:

-          hohe Vertriebskosten (bei einigen Fonds mehr als 30%)

-          hohe Weichkostenbelastung (teilweise mehr als 50%)

-          Totalverlustrisiko der Einlage

-          Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen der Festcharter

-          Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert

-          Währungsrisiko bei Schiffsfinanzierung in Yen-Darlehen

-          Mangelnde Verkäuflichkeit der Beteiligung wegen fehlenden Zweitmarkts

-          Möglichkeit der Rückforderung der Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB

-          An Banken und Vermittler gezahlte Provisionen (insb. kick-back-Zahlungen)

-          fehlende Eignung des Fonds für die Altersvorsorge

Die von unserer Kanzlei vorgenommene Auswertung von zahlreichen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Kurzprospekte, Flyer) bei diversen Schiffsfonds hat zudem ergeben, dass diese häufig nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung aufklären.

Natürlich ist grundsätzlich  jeder Einzelfall dahingehend zu prüfen, wie das Beratungsgespräch inhaltlich abgelaufen ist und welche Unterlagen übergeben wurden. Wenn aber nur über einige der oben beschriebenen Punkte  im Gespräch nicht aufgeklärt worden ist, bestehen u.E. gute Chancen einen Schadensersatzanspruch und damit eine Rückabwicklung der Beteiligung zu begründen. Ein solcher Anspruch richtet sich, neben dem Vermittler oder Berater, auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.05.2012) auf für Fehler des Vertriebs haften.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht daher gerne für die individuelle Prüfung Ihres Falles zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr  Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki zur Verfügung (info@kkwv-augsburg.de oder Tel: 0821/43 99 86 70).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.



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