SCHMERZENSGELD BEI ÄRZTLICHEN BEHANDLUNGSFEHLERN

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Medizinische Behandlungsverfehlungen sind leider keine Seltenheit. Schätzungen des Robert Koch-Instituts zufolge gibt es ungefähr 12.000 dokumentierte Fälle pro Jahr. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher ist, da viele Vorfälle nicht offiziell erfasst werden.

Besonders bei komplizierten Krankheitsbildern oder anspruchsvollen chirurgischen Eingriffen sind solche Fehler nicht unüblich. Für die Betroffenen bedeutet dies zusätzlich zu den oftmals gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen auch eine emotionale und prozessuale Belastung. Sie müssen Beweise sammeln und möglicherweise rechtliche Schritte gegen den behandelnden Arzt einleiten. In vielen Fällen sind Ärzte oder ihre Versicherer nicht bereit, Verantwortung für Fehler zu übernehmen. Daher ist häufig die Expertise von unabhängigen Sachverständigen und Rechtssprechungsinstanzen erforderlich. Es ist daher ratsam, dass Geschädigte umgehend einen qualifizierten Rechtsbeistand konsultieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Aufgrund der oftmals komplexen Beweissituation ist Schnelligkeit geboten. Je länger der Zeitraum seit dem Vorfall, desto komplizierter wird es, den medizinischen Fehler nachzuweisen. Familienmitglieder können oft unterstützen, indem sie beispielsweise die Kommunikation mit dem Anwalt übernehmen, der die Prüfung oder Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen vornimmt.

Eine gründliche Dokumentation des Krankheitsverlaufs sowie etwaiger Operationen ist ebenfalls von hoher Bedeutung. Betroffene oder deren Angehörige sollten versuchen, sämtliche relevanten Informationen und Beweismittel zu sichern. Dazu gehören unter anderem Einverständniserklärungen, operative Berichte, Aufzeichnungen über medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte, fotografische Dokumentationen, Zeugenaussagen von Pflegepersonal und Medizinern, die Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen und natürlich die zügige Konsultation eines auf Schmerzensgeldansprüche spezialisierten Anwalts.

Die Bundesärztekammer bietet bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, die Einschaltung einer Schlichtungsstelle an. Die Ärztekam- mern Haben daher Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten eingerichtet. Der Weg über eine Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer kann der richtige sein. Dennoch sollte ein Patient diesen Weg nicht alleine beschreiten. Ein fachkundiger und erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen muss dem Patienten zur Seite stehen. Es muss besprochen werden, ob ein entsprechendes Verfahren angestrengt werden kann und soll, welche Vorteile welches Verfahren bietet und welche juristischen Verfahren sonst angestrengt werden können, um schnell und kostengünstig zu einem unabhängigen Ergebnis zu gelangen. Es bringt nichts, wenn der Patient stets den Eindruck hat, dass er den Gutachtern nicht trauen kann oder sich das Verfahren verzögert, weil Kommunikationsschwierigkeiten bestehen oder die Sache von vorneherein falsch eingebracht worden ist.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Arzthaftungsrecht? Rufen Sie uns gerne in einer unserer Kanzleien an.

Foto(s): https://www.kanzlei-steinwachs.de/


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