Schmerzensgeld für Brustvergrößerung

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Es gibt viele Motive, weshalb Frauen sich für eine operative Brustvergrößerung – Brustaugmentation, so der Begriff für den Eingriff in der medizinischen Fachsprache – entscheiden. Gelegentlich liegt die Ursache in der Bewältigung einer Erkrankung, manchmal ist eine starke Gewichtsreduktion erfolgt, nach der die Brüste nicht mehr als ansehnlich empfunden werden, bis hin zum alleinigen Wunsch, die Körperästhetik zu verändern. 

Daraus hat sich ein Markt entwickelt, denn mit Brustvergrößerungen lässt sich viel Geld verdienen. Eine Brustvergrößerung kostet mehrere tausend Euro. Läuft etwas schief, kommen Korrektur- und Folgeoperationen hinzu, die oft noch wesentlich teurer sind. So überrascht es nicht, dass auch ich als Fachanwältin für Medizinrecht immer wieder mit Fällen der plastischen Chirurgie befasst bin.

Vorsicht: Auch unseriöse Anbieter führen die operative Brustvergrößerung durch

Nicht jeder Marktteilnehmer ist seriös und qualifiziert. Oft zeigt sich das zum Leidwesen der Betroffenen erst nach der Operation. Beim Betrachten des Ergebnisses bereuen viele Frauen, überhaupt den Schritt gegangen zu sein. 

Sie stehen vor deformierten Brüsten, die Brustwarzen befinden sich manchmal nicht mehr da, wo sie hingehören und oft kommt es zu einen sog. „Double-Bubble-Effekt“, von dem viele Patientinnen noch nicht einmal gehört haben, bevor sie ihn nicht traurig im Spiegel betrachten. 

Aufklärungsrüge, Behandlungsfehler, Schaden

Brustoperationen haben selbstverständlich Risiken. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Enttäuschung der Betroffenen, wenn sie das Endergebnis sehen. Vor der Brustoperation muss daher eine umfangreiche Aufklärung erfolgen. Wie intensiv diese erfolgen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Ob im konkreten Fall eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgte, prüfe ich im Mandantengespräch und der anschließenden Fallbearbeitung. Wenn nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, haften der Arzt oder die Klinik jedoch nicht zwangsläufig. Auch hier muss anwaltlich geprüft werden, ob hierfür die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Ein Behandlungsfehler kann ebenfalls vorliegen. Gelegentlich helfen nachbehandelnde Ärzte durch ihre Atteste weiter und geben einen Hinweis. Gut ist stets ein Gedächtnisprotokoll der betroffenen Frau. Auch die Einholung von Gutachten ist möglich. 

Sollte eine außergerichtliche Verständigung nicht möglich sein, können in der Regel nur gerichtliche Sachverständigengutachten die Frage nach dem Behandlungsfehler klären. Nicht jedes schlechte Ergebnis einer Operation zur Brustvergrößerung ist auch ein Behandlungsfehler!

Schmerzen und das weitere Leiden unter Operationsfolgen werden durch ein Schmerzensgeld ausgeglichen. Darüber hinaus kommen weitere Schadenspositionen in Betracht, etwa Nachbehandlungskosten oder Verdienstausfall. Gerade eine Korrekturoperation kann Betroffene schnell finanziell überfordern, wenn sie das Geld für die Brustvergrößerung mühsam zusammengespart haben. Die Fragen nach dem Schadensumfang gehören in die individuelle anwaltliche Beratung.

Nehmen Sie qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch 

Juristische Laien können schwer einschätzen, ob sie wirklich einen Anspruch gegen ihre früheren Behandler haben. Erfahrungsgemäß blocken Schönheitskliniken oft ab. Eine anwaltliche Beratung hilft hier weiter. 

Wenn auch Sie eine Beratung und ggf. eine Vertretung in Ihrem Fall wünschen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie mit meinem freundlichen und engagierten Sekretariat einen Termin zur Beratung. Gerne helfe ich Ihnen weiter – nicht nur bei misslungener Brustvergrößerung, sondern auch bei anderen medizinrechtlichen Anliegen.

Claudia Petrikowski

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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