Schmerzensgeld nach fehlerhafter Schönheitsoperation

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Die plastische Chirurgie ist eine Chirurgie, die sich aus funktionellen oder ästhetischen/kosmetischen Gründen mit formverändernden oder wiederherstellenden Eingriffen an Organen oder Gewebeteilen beschäftigt.

Viele plastische Operationen sind nicht medizinisch indiziert/notwendig, sondern erfolgen aus rein ästhetischen Gründen.  Zu den bekanntesten und weit verbreitetsten Schönheitsoperationen zählen Lidstraffungen, Brustvergrößerungen, Bruststraffungen, Fettabsaugungen und Lippenkorrekturen.


Die missglückte Schönheitsoperation

Nicht immer entspricht das Ergebnis der Schönheits-OP den Erwartungen des Patienten. Hat die Operation beispielsweise schmerzhafte Narben, asymmetrische Brüste oder Deformationen (nach Fettabsaugung) zur Folge, fragen sich Patienten häufig ob und wenn ja, welche Ansprüche sie haben.

 

Die Rechtsfolgen bei missratener Schönheits-OP

Bei einer missglückten Schönheitsoperation kann ein Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auf Schmerzensgeld bestehen. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend  sind die Auswirkungen der fehlerhaften Behandlung. Eine Orientierung kann allenfalls an bereits ergangenen Gerichtsurteilen zu ähnlichen/vergleichbaren Fällen erfolgen.

 

Voraussetzung für Schadensersatz ist ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler

Dass die Erwartungen des Patienten nicht erfüllt wurden, reicht für einen Schadensersatzanspruch nicht aus. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann bestehen, wenn dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der fachärztliche Standard nicht eingehalten wurde. Ob dies der Fall ist, ist eine medizinische Frage. Bei dem Verdacht Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, ist es insofern ratsam, sich zunächst eine Zweitmeinung von einem anderen Mediziner einzuholen. Darüber hinaus sollte der Patient möglichst schnell die Behandlungsunterlagen anfordern,  da auch diese Aufschluss über mögliche Behandlungsfehler geben können. Neben einem klassischen Behandlungsfehler bei einer Operation, kann ein Behandlungsfehler auch in einer nicht ausreichenden Aufklärung über die Risiken des Eingriffs liegen.

 

Die besondere Aufklärungspflicht bei Schönheitsoperationen

Da Schönheitsoperationen nicht medizinisch notwendig sind, muss der Behandler besonders ausführlich über die möglichen Folgen und Risiken der Operation aufklären. Der Behandler darf bei dem Patienten auch keine Fehlvorstellungen wecken. Tut er dies, kann auch aus diesem Grund ein Schmerzensgeldanspruch bestehen. 

 

Wie gehe ich vor bei einer missglückten Schönheitsoperation?

Neben der medizinischen Beratung sollten sich potentielle Opfer von Behandlungsfehlern über das mögliche Vorgehen rechtlich beraten lassen. Aufgrund der sehr komplexen Materie empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich besteht, werden die anfallenden Kosten für einen Rechtsanwalt in der Regel übernommen.

 

Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht

 

(Der Autor ist bundesweit im Personenschadensrecht, insbesondere nach ärztlichen Behandlungsfehlern tätig)

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-im-schwarzen-hemd-das-in-der-brust-tatowiert-wird-2447525/


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Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier ist von 08.05.2024 bis 17.05.2024 nicht verfügbar.

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