Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Wie viel steht mir zu?

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Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten und sich dabei verletzt hat, hat neben dem Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Zwar räumt bei Gesundheitsverletzungen in der Regel die gegnerische Versicherung Schmerzensgeldansprüche ein, allerdings wird oft über die Höhe des Schmerzensgeldes gestritten.

Kriterien für die Bestimmung des Schmerzensgeldes

Erlittene Schmerzen sind nicht messbar. Die Gerichte orientieren sich daher bei der Bemessung des Schmerzensgeldes an den nachweisbaren Gesundheits- und/oder Körperverletzungen. Auch sind die Umstände des Falles entscheidend, wie etwa ein Mitverschulden und auch das Verhalten des Schädigers. So setzen die Gerichte das Schmerzensgeld höher an, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat.

Weitere Kriterien sind die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die Anzahl der Operationen und die Dauer und Intensität der Einschränkungen. Es sind aber auch psychische Beeinträchtigungen relevant und auch der Vortrag des Verletzten über die Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen.

Für die konkrete Bemessung des Schmerzensgeldes kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Aufgrund der Vielzahl von Entscheidungen wurden sogenannte Schmerzensgeldtabellen entwickelt. Bei diesen Schmerzensgeldtabellen werden die Einzelentscheidungen für bestimmte Gesundheitsverletzungen zusammengefasst. Diese Tabellen sind nicht verbindlich, geben aber eine Richtschnur für die Höhe des Schmerzensgeldes.

Umfang des Schmerzensgeldes

Der Anspruch auf Schmerzensgeld besteht entweder in einer Einmalzahlung oder, bei dauerhaften Beeinträchtigungen, in der Zahlung einer Rente. Bei der Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes ist darauf zu achten, dass Versicherungen stets darauf bedacht sind, mit einer Einigung über eine Einmalzahlung den Fall abzuschließen, unabhängig davon, wie sich die erlittenen Gesundheitsverletzungen in Zukunft noch auswirken können.

So sollte auch bei großzügig erscheinenden Vergleichsangeboten von Versicherungen gut überlegt werden, wenn in der Zukunft noch mit Beeinträchtigungen aufgrund der Folgen des Verkehrsunfalles gerechnet werden muss. Im Zweifel sollte der Geschädigte anwaltlichen Rat einholen, um solche Angebote zu überprüfen. Bei einem Streit über die Höhe des Schmerzensgeldes sollte ein Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche beauftragt werden. Die Kosten für diesen muss in der Regel die gegnerische Versicherung ebenfalls erstatten.



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