Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche/Widerspruch gegen Entscheidungen der UKA!!!

  • 1 Minuten Lesezeit

Warum nur zögern so viele Betroffene Ihre Rechte durchzusetzten?

Leider trauen sich immer noch viel zu wenig Betroffenen gegen die katholische Kirche Ansprüche geltend zu machen wegen sexuellem Missbrauch. Dabei hat sich das Blatt für die Betroffenen doch aufgrund von neuen Urteilen geändert.

Das beklagte Erzbistum Köln wurde im Juni verurteilt, einem früheren Messdiener € 300.000 Schmerzensgeld zahlen. Der heute 64-Jährige Kläger war in den 1970er-Jahren von einem Priester über 10 Jahre hinweg mehr als 300 Mal missbraucht worden. Das Urteil hat Signalwirkung, weil sich zukünftig auch andere Gerichte hieran orientieren.

LG Köln, Urteil vom 13.06.2023 - Az. 5 O 197/22

Mittlerweile sind einige wenige weitere Fälle vor Gericht.

Eine Klage wurde von mir beim LG Aachen eingereicht und wir im Mai verhandelt.

Seit dem 01.03.2023 können gegen die eEntscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe Widersprüche eingelegt werden.

Betroffene sexualisierter Gewalt, deren Anträge seit Beginn des UKA-Verfahrens am 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2023 entschieden sind, können bis zum 31. März 2024 Widerspruch einlegen. Betroffene, deren Anträge ab dem 1. März 2023 entschieden werden, können ihren Widerspruch innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab Bekanntgabe der Leistungsentscheidung durch die Geschäftsstelle der UKA geltend machen.

Im Interesse der Aufklärung und der gerechteren Entschädigung sollten alle Betroffenen diese Rechte nutzen.

Auch der Klageweg steht allen Betroffenen offen!

Wir setzten Ihre Ansprüche durch!

Dr. Christina Ziems

Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB

Kurt-Schumacher-Str. 1-3

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