Schmerzensgeld wegen sexuellem Missbrauch nun auch gegen die evangelische Kirche durchsetzen

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Tausende Missbrauchsfälle auch in der Evangelischen Kirche !            

Mehr als 9.000 Minderjährige wurden seit 1946 in der evangelischen Kirche und Diakonie sexuell missbraucht. Davon geht eine aktuelle Studie aus.

Auch in der evangelischen Kirche gab und gibt es sexuelle Übergriffe auf Kinder und Erwachsenen.

Dies ist nun nicht mehr von der Hand zu weisen. Viele Opfer haben sich nie getraut sich zu wehren! Es ist Zeit das Schweigen zu brechen.

Die evangelische Kirche im Rheinland, die evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe springen auf den Zug auf und lassen Anträge auf Anerkennung des Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde zu.

Dies gilt für Fälle, in denen wegen Ablauf der Verjährungsfrist die Durchsetzung von Ansprüchen nicht mehr möglich ist, hier können finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids beantragt werden. 

Dieses Recht nutzen nur sehr wenig Beroffenen, dabei sind die Chanchen, ein höheres Schmerzensgeld zu erhalten aufgrund des Urteils des LG Köln vom LG Köln, Urt. v. 13.06.2023 - 5 O 197/22 bei entsprechende Begründung sehr gut! Hier wurden dem Kläger 300.000 € Schmerzensgeld zugebilligt.

Die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche  werden ihre Zahlungen aufgrund des Urteils anpassen müssen.

Darüber hinaus kann ein Antrag auf Opferentschädigung gestellt werden!

Ich helfe Ihnen diese Ansprüche durchzusetzen.  

                               


Dr. Christina Ziems

Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB

Kurt-Schumacher-Str. 1-3

44534 Lünen

Tel.: 02306 750 700

Fax:  02306 750 7018


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