Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Widerspruch - und Klagemöglichkeit

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Rechtsprechung Sexueller Missbrauch Kirche

Leider trauen sich immer noch viel zu wenig Betroffenen gegen die katholische Kirche Ansprüche geltend zu machen wegen sexuellem Missbrauch. 

Urteil LG Köln 2023

Das beklagte Erzbistum Köln wurde im Juni verurteilt, einem früheren Messdiener € 300.000 Schmerzensgeld zahlen. Der heute 64-Jährige Kläger war in den 1970er-Jahren von einem Priester über 10 Jahre hinweg mehr als 300 Mal missbraucht worden. Das Urteil hat Signalwirkung, weil sich zukünftig auch andere Gerichte hieran orientieren.

LG Köln, Urteil vom 13.06.2023 - Az. 5 O 197/22

Mittlerweile sind einige wenige weitere Fälle vor Gericht.

Vor dem LG Aachen sind im Mai 3 Fälle verhandelt worden mit recht ernüchternden Vergleichsvorschlägen. 2 Kläger wollen weiter kämpfen!

Die Urteile sind kurz, trotz umfassender Argumentation der beteiligten Anwälte. Die  Klagen wurden abgewiesen mit der Begründung, dass Ansprüche zum einen verjährt seien und zum anderen der Priester in einer der Klagen als Nachhilfelehrer nicht im Amt gehandelt habe und die Tat daher der Kirche nicht zuzurechnen sei. Eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der Anwälte erfolgte nicht wirklich.

Kirchenrechtler kritisieren diese Urteil zu Recht scharf! So heißt es unter Katholisch.de:

"Auch die Kirchenrechtler Norbert Lüdecke und Bernhard Sven Anuth kritisierten die Andeutung des Richters, das Erzbistum müsse vermutlich nicht für die Missbrauchstaten eines Priesters haften, weil er diese nicht in der Ausübung seines Dienstes begangen habe. Das ganze Tatgeschehen sei nur möglich, wo Priester ihre Rolle als Seelsorger ausnützten, "um die Opfer körperlich und geistig verfügbar zu machen", kritisierte Schüller. Es sei "realitätsfern und pervers", davon auszugehen, dass ein Priester seine Opfer zwar im dienstlichen Kontext rekrutieren könne, sie dann aber privat vergewaltige."

Das Berufungsverfahren läuft! Es bleibt zu hoffen, das das OLG Köln hier anders entscheiden wird.



Dr. Christina Ziems

Rechtsanwältin

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