Schmerzensgeld wegen Trauer und Schmerz bei Tötung eines Haustieres?

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. März 2012 (Az.: 114/11) entschieden, dass dem Halter eines Haustieres grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch wegen Trauer und Schmerz bei Verletzung oder Tötung seines Tieres zusteht.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Tierhalterin neben Schadensersatz wegen entstandener Tierarztkosten auch einen Schmerzensgeldanspruch mit der Begründung geltend gemacht, dass sie durch das Ereignis einen Schockschaden mit schweren Anpassungsstörungen und einer schweren, depressiven Episode erlitten habe.

Der BGH hat den auf Schmerzensgeld gerichteten Schadensersatzanspruch wegen des Schockschadens verneint. Das Gericht stellte klar, dass die Verletzung oder Tötung von Tieren den von der Rechtsprechung anerkannten Fällen von Schockschäden mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst dem Betroffenen nahestehenden Menschen nicht gleichzustellen ist.

Rechtsanwalt Dr. Roger Blum

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