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Schneeglatte Straßen und vereiste Fahrzeugscheiben: Autorechtstipps für den Winter

  • 4 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen Pflicht, Schneeketten sind hingegen nur in bestimmten Regionen vorgeschrieben.
  • Zugeschneite Verkehrszeichen gelten trotzdem, wenn sie an der Form erkennbar sind. Ortskundige müssen auch unkenntliche Schilder einhalten.
  • Auf glatter Straße ist ein erhöhter Sicherheitsabstand geboten. Bei schlechter Sicht durch Schneefall gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht.

Zugeschneite Verkehrszeichen: Gelten sie trotzdem?

Das kommt darauf an. In der Regel sind zugeschneite Verkehrsschilder unwirksam, es gibt aber Ausnahmen. So gelten Vorfahrts- und Stoppschilder auch dann, wenn sie von Schnee bedeckt sind, da sie eindeutig an ihrer Form zu erkennen sind. Meist wird außerdem von Ortskundigen erwartet, die örtliche Beschilderung zu kennen – sie müssen sich deshalb auch daran halten, wenn die Schilder zugeschneit sind.

Winterdienst: Wer haftet bei Schäden?

Bei eisglatter Straße läuft nichts ohne den Einsatz von Schneepflug und Streuwagen. Wird Ihr Fahrzeug durch die Räumarbeiten des Winterdienstes beschädigt – etwa durch aufgewirbelte Eisbrocken – haftet der Halter des Räumfahrzeugs. Das Problem dabei: Sie müssen dessen Verschulden beweisen. In der Praxis gestaltet sich das oft schwierig.

Räumfahrzeuge haben sogenannte Sonderrechte, das heißt, sie dürfen z. B. auch entgegen der Fahrtrichtung und in der Fußgängerzone fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind deshalb zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Halten Sie immer ausreichend Abstand zu Fahrzeugen des Winterdienstes und überholen Sie nur, wenn der Zustand der Straße dies gefahrlos erlaubt.

Auto von Schnee und Eis befreien: Was ist Pflicht?

Bei vereisten Fahrzeugscheiben ist das Freikratzen eine lästige, aber unumgehbare Aufgabe. Dabei sollten Sie gründlich vorgehen: Eine ungehinderte Rundumsicht ist Pflicht! Nur ein kleines Guckloch an der Frontscheibe reicht also nicht aus. Damit riskieren sie ein Verwarnungsgeld von mindestens zehn Euro. Achtung: Auch das Warmlaufenlassen des Motors ist verboten, weil es sich dabei um eine unerlaubte vermeidbare Abgasbelastung handelt, die ebenfalls zehn Euro Bußgeld kostet.

Von Schnee und Eis befreien sollten Sie nicht nur die Fahrzeugscheiben, sondern auch die Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Sind die Lichter verdeckt, wird das mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro geahndet, ein unkenntliches Nummernschild mit fünf Euro.

Denken Sie auch daran, Schnee vom Fahrzeugdach zu räumen. Darunter können sich Eisplatten gebildet haben, deren Herunterfallen nicht nur bei Lkws zu einer Gefahr für nachfahrende Fahrzeuge werden kann. Säubern Sie Ihr Fahrzeugdach nicht ordnungsgemäß vom Eis, riskieren Sie 25 Euro Bußgeld.

Winterreifenpflicht: Wann gilt sie?

Die Faustregel „Von O bis O“ kennt fast jeder, wenn es um die Frage geht, wann man mit Winterreifen fahren muss. Der Grundsatz „von Oktober bis Ostern“ ist jedoch nur ein grober Richtwert. Gesetzlich vorgeschrieben sind Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte. 

Wer bei solchen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Wird dabei der Verkehr behindert, erhöht es sich auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro. Zusätzlich droht bei einem Unfall auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen der Verlust des Versicherungsschutzes. Für die Unfallschäden müssten Sie dann selbst aufkommen.

Wichtig zu wissen: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe beträgt 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt jedoch eine Mindesttiefe von 4 mm. Die Winterreifen sollten außerdem nicht älter als sechs Jahre sein, da sonst die Gummimischung zu hart wird und der Grip nachlässt.

Schneeketten: Wo sie Pflicht sind und was Sie dabei beachten müssen!

Eine generelle Schneekettenpflicht existiert in Deutschland nicht. Allerdings gibt es bestimmte Regionen, insbesondere in den Alpen, in denen die Verwendung von Schneeketten durch ein entsprechendes Verkehrsschild vorgeschrieben ist. Wichtig zu wissen: Die Schneekettenpflicht gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb – die Schneeketten müssen mindestens an beiden Rädern einer Antriebsachse angebracht werden. Außerdem sind die Schneeketten kein Ersatz für Winterreifen!

Sind die Schneeketten einmal aufgezogen, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Ein Verstoß gegen die Schneekettenpflicht wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. Werden durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro, hinzu kommt außerdem ein Punkt in Flensburg. Deutlich teurer wird ein Verstoß gegen die Schneekettenpflicht in Österreich: Dieser kostet dort mindestens 35 Euro, bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs kann sich die Strafe auf bis zu 5000 Euro erhöhen.

Sicherheitsabstand und Licht: Was gilt im Winter?

Ist die Fahrbahn von Schnee, Eis oder Matsch bedeckt, verlängert sich der Bremsweg erheblich. Achten Sie deshalb im Winter besonders auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand. Dieser sollte innerorts mindestens 30 Meter (statt 15 Meter) betragen. Halten Sie einen zu geringen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, kann das je nach Geschwindigkeit ein Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich ziehen.

Achten sollten Sie im Winter außerdem auf eine erweiterte Lichtpflicht. So müssen Sie das Abblendlicht auch tagsüber einschalten, wenn die Sicht durch Schneefall beeinträchtigt ist. Tun Sie das nicht, riskieren Sie ein Bußgeld von innerorts 25 Euro. Außerorts kostet ein Verstoß gegen die Lichtpflicht bereits 60 Euro und Sie kassieren einen Punkt in Flensburg.

So machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest!

  • Ziehen Sie rechtzeitig Winterreifen auf.
  • Packen Sie Winterzubehör (z. B. Eiskratzer, Schneeketten etc.) ein.
  • Befüllen Sie die Scheibenwaschanlage mit Frostschutz.
  • Tauschen Sie die Scheibenwischerblätter.
  • Prüfen Sie die Batterie.
  • Prüfen Sie die Standheizung.
  • Pflegen Sie die Gummidichtungen.

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(TZE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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