Schneekoppe-Insolvenz: Was bringt das Schutzschirm-Verfahren für die Anleihen-Anleger mit sich?

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Der Anlass, der Schneekoppe wieder zu einem Gesprächsgegenstand werden ließ, ist unerfreulich. Seit rund einem Monat befindet die Schneekoppe Lifestyle GmbH in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - genauer in einem sogenannten „Schutzschirmverfahren“. Im Rahmen dieses drei Monate währenden Schutzschirms soll in einem frühen Stadium des Insolvenzverfahrens geklärt werden, ob eine Sanierung bei Schneekoppe umgesetzt werden kann.

Konkret läuft das Schutzschirmverfahren noch bis zum 08.11.2014. Bis zu diesem Stichtag hat die Schneekoppe Lifestyle GmbH Zeit, um einen Plan für eine Unternehmenssanierung vorzulegen. Denn am Ende des Schutzschirmverfahren hat das zuständige Insolvenzgericht Tostedt zu entscheiden, ob bei der Schneekoppe Lifestyle GmbH ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bestehen bleibt oder ein „reguläres“ Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Verfahrensarten ist, dass bei einer Eigenverwaltung die Unternehmensspitze nicht von einem Insolvenzverwalter abgelöst wird.

Welche Auswirkungen hat das für Anleger, die in die Schneekoppe-Anleihe (WKN: A1EWHX; ISIN: DE000A1EWHX9) investierten? Zunächst ist festzuhalten, dass derzeit noch nicht feststeht, welches konkrete Ergebnis am Ende des Schutzschirmverfahrens stehen wird. Doch bereits die jetzige Situation kann für betroffene Schneekoppe-Anleger belastend sein – trotz oder gerade wegen der Unsicherheit, wie es konkret weitergehen wird.

Denn die Anleihe-Anleger sehen sich mit einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und dessen von rechtlichen Regeln durchdrungenen Procedere konfrontiert. Für jene, die sich noch nie einer Insolvenz befassen mussten, kann bereits diese Situation schwierig sein. Anleger, die professionelle und fachkundige Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist auch der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer tätig, welcher selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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