Schockierende Wahrheit: Ein Mietrückstand von 1 Cent kann zur fristlosen Kündigung führen

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Dieser Fehler kann schnell passieren! Der Mieter überweist die Miete zu spät. Viele Mieter wissen, wie schnell eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Eine Kündigung kann bei einem Mietrückstand von zwei Mieten ausgesprochen werden. Eine fristlose Kündigung kann jedoch schon früher ausgesprochen werden. Die schockierende Wahrheit lautet: Eine zweite unpünktliche Zahlung kann zur fristlosen Kündigung führen.

Pflicht zur Mietzahlung

Der Mieter hat die Miete pünktlich zu bezahlen. Hierbei handelt es sich um seine Hauptpflicht aus dem Mietvertrag. Was sind nun die Folgen, wenn er hiergegen verstößt? Was sind die Folgen einer nicht vollständig überwiesen Miete?

Unpünktliche Zahlung 

Der Vermieter kann bei unpünktlichen Mietzahlern eine Kündigung aussprechen. Der Mieter hat durch dieses Verhalten gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen. Er verstößt gegen seinen Mietvertrag. Der Vermieter muss bei diesem Verhalten in der Regel erst eine Abmahnung aussprechen. Er muss dem Mieter die Chance geben, dass dieser sich wieder vertragstreu verhält. Nach der Abmahnung kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen. Der Mieter erhält eine Kündigungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist muss er die Wohnung verlassen. Bei einem Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete wird es gefährlich!

Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete 

Nun kann es jedoch schnell passieren, dass der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt. Der Mieter hat zwei Teilzahlungen geleistet. Der Mietrückstand beträgt nun mehr als eine Monatsmiete, aber weniger als zwei Monatsmieten. Viele Mieter denken nun, dass sie auf der sicheren Seite sind. Falsch!

Voraussetzung für fristlose Kündigung

Auch in diesen Fällen darf der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Es müssen jedoch drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen.

Voraussetzungen 1

Der Mietrückstand muss mehr als eine Monatsmiete umfassen. Ein Cent kann hierfür schon ausreichend sein. Nochmals: Ein Mietrückstand von einem Cent zu viel kann zur fristenlosen Kündigung führen.

Voraussetzungen 2

Der Mietrückstand muss sich über einen Zeitraum von zwei Monaten erstrecken. Ein Monat ist zu wenig. Drei Monate zu viel. 

Voraussetzungen 3

Bei den zwei Monaten muss es sich um aufeinander folgende Monate handeln. 

Es gehen also folgende Konstellationen: 

Januar/Februar; Februar/März; März/April

Folgende Konstellationen geht nicht: 

Januar/März; April/August; September/Dezember

Ausweg?

Der Mieter hat eine fristlose Kündigung erhalten? In diesen Fällen kann versucht werden, die Kündigung zum Fall zu bringen. Zahlen Sie einfach den Mietrückstand zurück! In diesem Fall wird die fristlose Kündigung unwirksam. Ansonsten muss eine fachkundige Person nach Fehlern in der Kündigung suchen.


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