Schritte des Immobilienkaufs in Montenegro
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In weiteren werden wir Sie über den Prozess des Immobilienkaufs in Montenegro informieren.
Auswahl der Immobilie: Entscheiden Sie sich zunächst für den Immobilientyp (z.B. Wohnung, Haus, etc.) in Montenegro. Es ist wichtig, verschiedene Optionen zu prüfen und die Infrastruktur sowie die Entfernung zu wesentlichen Punkten für Sie persönlich zu bewerten.
Prüfung der Dokumente: Nach der Auswahl der Immobilie sollte eine rechtliche Überprüfung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine Schulden, Belastungen oder Rechtsstreitigkeiten bestehen. Dies kann durch einen unabhängigen Anwalt durchgeführt werden.
Unterzeichnung des Vorvertrags (optional): Der Vorvertrag legt die Bedingungen und den Preis des Kaufs fest. In dieser Phase wird meist eine Anzahlung bis zu 10% des Kaufpreises geleistet, um sicherzustellen, dass die Immobilie vom Markt genommen wird. Bei Neubauten wird oft ein Vorvertrag unterschrieben.
Unterzeichnung des Hauptvertrags: Im Hauptvertrag werden alle Kaufbedingungen und der Preis festgelegt. Der Hauptvertrag wird in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet. Alle Dokumente müssen dabei gründlich geprüft und vorbereitet sein.
Registrierung der Transaktion und Eigentumsübertragung: Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt die Eintragung beim örtlichen Katasteramt, wodurch der Käufer offiziell als Eigentümer der Immobilie eingetragen wird.
Fernkauf
Für Käufer, die nicht persönlich nach Montenegro reisen können oder wollen, besteht die Möglichkeit eines Fernkaufs über einen Anwalt oder eine andere Vertrauensperson. Hierfür ist eine detaillierte Vollmacht notwendig.
Einschränkungen für deutsche Käufer
Für Deutsche gibt es keine generellen Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien, sei es im Neubau oder Bestandsimmobilien. Sie können sowohl Wohnimmobilien als auch gewerbliche Objekte erwerben. Einschränkungen betreffen lediglich landwirtschaftliche Flächen, Inseln und Gebiete in der Nähe von Staatsgrenzen. Zudem müssen alle Käufe nach den lokalen Gesetzen erfolgen, und notarielle Beglaubigungen sowie ein staatlich anerkannter Übersetzer sind für die Abwicklung der Dokumente erforderlich.
Für weitere Informationen über den Immobilienkauf in Montenegro kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder www.vrlegal.rs
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