Schufa-Eintrag der Telekom gelöscht

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Die Schufa Holding AG ist für viele betroffene Verbraucher in Deutschland ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei kann häufig nicht nachvollzogen werden, wieso „die Schufa“ so viele Daten sammelt und wie sie an diese Daten gelangt. In dieser Betrachtung muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Schufa eine Vielzahl an Vertragspartnern hat, welche ihr die Daten liefern und diese bei ihr einmelden. Einer dieser Vertragspartner ist die Telekom Deutschland GmbH. Am Beispiel eines Unternehmers aus Berlin lässt sich darstellen, dass man sich nicht nur auf die Schufa einschießen darf, wenn es um Fragen der Richtigkeit von Daten geht.

Hilft eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Im Jahr 2014 kam es in einem Vertragsverhältnis zwischen dem Berliner Unternehmer und der Telekom Deutschland GmbH zu Zahlungsschwierigkeiten. Der Berliner bemühte sich jedoch um eine Ratenzahlungsvereinbarung, wonach er den Betrag in mehreren kleinen Raten bezahlen wollte. Diese Vereinbarung wurde sodann auch abgeschlossen. Als der Mann absehen konnte, die erste Rate nicht fristgerecht anweisen zu können, bat er erneut um einen Aufschub. Auch dieser wurde ihm telefonisch bestätigt.

Nach der Anweisung der Rate wurde sodann mitgeteilt, dass die Ratenzahlungsvereinbarung aufgelöst worden sei, da die erste Rate angeblich nicht fristgerecht angewiesen wurde. Um das Problem mit der Zahlung in den Griff zu bekommen, bemühte sich der Betroffene um eine neue Vereinbarung. Diese wurde unter Verweis auf die bisherigen Vorkommnisse abgelehnt. Durch eine eingeschaltete Anwaltskanzlei konnte zum Januar 2016 eine Vergleichsvereinbarung getroffen werden. Der dazugehörige Betrag wurde auf einen Schlag angewiesen. Die Forderung war damit ausgeglichen und erledigt.

Schufa-Eintrag berechtigt?

Die Telekom Deutschland GmbH veranlasste sodann nach der gescheiterten Ratenzahlungsvereinbarung eine Schufa-Eintragung. Aus heutiger Sicht kann nicht mehr nachvollzogen werden, ob diese zeitnah oder erst zum Beginn des Jahres 2015 erfolgte. Jedenfalls litt der Betroffene seither unter der Negativeintragung. Gegen diesen konnte auch die zuvor tätige Rechtsanwaltskanzlei nichts ausrichten.

Problematisch war jedoch, dass der Betroffene nach eigenen Angaben keine Mahn- und Kündigungsschreiben seitens der Telekom erhalten hatte. Vielmehr wurde seine gesamte Korrespondenz mit der Telekom Deutschland GmbH telefonisch bzw. via Email geführt. Mangels Mahn- und Kündigungsschreiben konnte der Betroffene auch nicht ordnungsgemäß über den Schufa-Eintrag informiert werden, was nach den damals geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG a. F.) jedoch nötig gewesen wäre. Auch die anderen Möglichkeiten zur Einmeldung einer Forderung, wie z. B. aufgrund eines gerichtlichen Titels o. Ä., lagen nicht vor.

Diese Umstände wurden durch den Schufa-Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, sowohl der Telekom Deutschland GmbH als auch der Schufa Holding AG gemeldet. Die Telekom Deutschland GmbH lehnte einen Widerruf der Eintragung ab. Anders dagegen die Schufa Holding AG, welche eine Löschung des Eintrages vornahm.

Schufa löscht selbstständig

Obwohl die Schufa Holding AG eine zentrale Rolle bei der Frage von Bonitätsbeurteilungen spielt und eine Vielzahl von Dingen für Verbraucher nicht durchschaubar sind (Stichwort Scoring-Formel), löscht die Schufa immer wieder auch Einträge, wenn deren rechtmäßige Eintragung durch Dritte (wie hier z. B. die Telekom Deutschland GmbH) nicht nachgewiesen werden kann oder bei denen eine Löschung aus anderen Gründen naheliegend erscheint. Insofern muss man der Schufa zugute halten, dass diese unsachgemäße Zustände immer wieder auch selbst in Ordnung bringt und Einträge selbstständig löscht, auch wenn die eintragende Stelle einen Widerruf abgelehnt hat.

Dr. Sven Tintemann und sein Team helfen Betroffenen bei Fragen zu Schufa-Einträgen und Datenschutz und erteilen fairen Rechtsrat. Eine erste Einschätzung ist oft schon am Telefon möglich. Rufen Sie daher gerne an oder schildern Sie Ihren Fall per E-Mail.

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.


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