Schufa Holding AG löscht Eintrag der Collectia GmbH aus Forderung der FitX Deutschland GmbH.

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Die FitX Deutschland GmbH ist ein deutsches Fitnessunternehmen, was in Deutschland aktuell über 90 Studios betreibt und mehr als 650.000 Mitglieder hat (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/FitX).

Die Beiträge für die Mitgliedschaft bei FitX belaufen sich aktuell auf ca. 20,00 Euro pro Monat. Immer wieder wenden sich betroffene Kunden des Unternehmens an die Kanzlei AdvoAdvice, weil aus nicht bezahlten Rechnungen negativen SCHUFA-Einträge resultieren.

Wie kommt es zu den Einträgen?

Im Grunde wiederholt sich der gleiche Fall immer wieder. Aus unterschiedlichen Gründen kann eine Rate der Fitnessstudio-Beiträge nicht vom Konto der Betroffenen abgebucht werden. Die Betroffenen merken das nicht immer sofort. In der Zwischenzeit wird dann die Collectia GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragt. Diese versendet dann Mahnschreiben und fordert die Zahlung des Betrages. Darüber hinaus werden Inkassokosten in nicht geringer Höhe verlangt.

Das Problem ist, dass die Mahnschreiben in der Regel mit der Post per Brief versendet werden. Immer wieder berichten Betroffene davon, dass sie nur eine oder gar keine Mahnung erhalten hätten und dann feststellen mussten, dass ein negativer Schufa-Eintrag wegen einer sehr geringen Forderung veranlasst wurde.

Was kann man tun?

Zunächst empfiehlt es sich, den offenen Hauptbetrag zu bezahlen. Ob die Inkassokosten berechtigt sind, ist immer eine Frage des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden. Jedenfalls sollte das Inkasso-Unternehmen dazu aufgefordert werden, den negativen Schufa Eintrag zu widerrufen. Gleichzeitig sollte die SCHUFA Holding AG zur Löschung aufgefordert werden. Wichtig ist dabei, dass man schnell aktiv wird, um alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen zu können.

Wenn der Eintrag nicht gelöscht werden konnte, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt beauftragt werden, um eine Löschung durchzusetzen.  Eine Löschung muss immer dann erfolgen, wenn der Eintrag zu Unrecht erfolgte. Die Voraussetzungen für eine Löschung müssen dann im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Neuer Löscherfolg für AdvoAdvice

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene nach eigenen Angaben nur eine Mahnung erhalten. Die Collectia GmbH wollte eine Löschung des Eintrages jedoch vorerst nicht vornehmen, da sie davon ausging, dass der Betroffene auch eine zweite Mahnung erhalten habe.

Erst durch hartnäckiges Nachsetzen durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte und die Verwertung bisher erstrittener Rechtsprechung konnten ein Widerruf und nach weiteren Schreiben auch eine Löschung durch die Schufa Holding AG erreicht werden.

Tipps von Rechtsanwalt Dr. Tintemann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann empfiehlt, bei Negativeinträgen zuerst zu prüfen, ob die Forderung berechtigt und offen ist. Anschließend sollte die meldende Stelle dazu aufgefordert werden, den Eintrag bei der Schufa zu widerrufen. Ferner sollte eine kostenfreie Datenkopie bei der Schufa Holding AG beantragt werden, um den konkreten Eintrag überprüfen zu können.

Wenn dies nicht zum Erfolg führt, ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch wenn die Unternehmen behaupten, dass der Eintrag berechtigt sei, ist dies oftmals nicht korrekt. Hier kann oft ein qualifizierter Anwalt mit einer schriftlichen Stellungnahme zur konkreten Rechtslage helfen.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie ein solches Problem haben. Rufen Sie uns an und vereinbaren eine kostenfreie Erstberatung unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de.

Foto(s): AdvoAdvice

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