Schufa Holding AG löscht Negativeintrag eines Inkassounternehmens

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Negative Schufa-Einträge führen immer wieder zu weitreichenden Folgen. Denn auch wenn die Schulden bereits in kürzester Zeit beglichen wurden, bleibt der Eintrag noch drei weitere Jahre in der Schufa gespeichert. Mit so einem Eintrag ist es jedoch äußerst schwierig z.B. ein Konto zu eröffnen oder einen Kredit für ein Haus, ein Auto, etc. aufzunehmen. Ähnlich ging es einem Mandanten unserer Kanzlei:

Was ist passiert?

Die P. GmbH hat am 19.03.2022 als Inkasso-Dienstleiterin einen negativen Schufa-Eintrag über 411 Euro bei einem unserer Mandanten vorgenommen. Dieser Betrag wurde am 21.03.2022 nach einem Mahnbescheid auf 542 Euro aktualisiert. Gegen diesen Mahnbescheid hat der Betroffene Widerspruch eingelegt.

Anschließend wollte der Betroffene ein Konto eröffnen, was aber, aus einem für den Mandanten unerklärlichen Grund, abgelehnt wurde.

Daraufhin hat sich der Betroffene erstmal eine Schufa-Auskunft besorgt, wodurch er seinen Negativeintrag entdeckt hat. Nach dem Zugang der Auskunft hat unser Mandant die Schulden unmittelbar ausgeglichen, sodass das Geld bereits einige Tage später auf dem Konto der Inkassofirma P. GmbH gewesen sein müsste. Dies führt dann aber nur zu einem Erledigungsvermerk und nicht zu einer Löschung des Eintrages.

Da nach Zahlung der Schulden die Daten noch drei weitere Jahre in der Schufa-Auskunft gespeichert bleiben, war es dem Betroffenen nicht möglich einen Omnibus bei Mercedes im Wert von 150.000 Euro zu finanzieren und somit auch nicht möglich, selbständiger Busunternehmer zu werden. Der Eintrag hatte damit unmittelbare Folgen für den Betroffenen.

Außergerichtlich war bereits ein anderer Anwalt aus Köln für unseren Mandanten tätig, der jedoch lediglich ein Schreiben an die Schufa gefertigt hatte und es dann dabei beließ.

Wie kam es zur Löschung?

Nachdem der Betroffene sich Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice suchte, konnte eine Löschung des Eintrages erreicht werden.

Die Kanzlei AdvoAdvice kontaktierte die P. GmbH, um auf die Rechtswidrigkeit des Negativeintrages hinzuweisen und einen gesetzlich normierten Rechtfertigungsgrund bezüglich des Schufa-Eintrages einzufordern. Ebenfalls wurde die Schufa Holding AG aufgefordert, den Negativeintrag zu löschen.

In der Aufforderung an die P. GmbH wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Eintrag einerseits nicht zu rechnen war, der Betroffene andererseits gegen den Mahnbescheid vorgegangen ist und letztlich die Speicherung schon wegen des schnellen Ausgleiches der geringen Forderung nicht weiter notwendig ist.

Die Eintragung unterfällt hier schon keinem berechtigten Interesse, da die Forderung nicht ordnungsgemäß geltend gemacht wurde. Mit einem SCHUFA-Eintrag war insofern nicht zu rechnen. Im Übrigen wurde die Forderung unmittelbar nach Eintragung ausgeglichen und gegen den erlassenen Mahnbescheid vorgegangen. Es besteht jedenfalls kein weiteres berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung, sodass der Eintrag zu löschen ist.“

Die P. GmbH meldete sich etwa zwei Wochen später auf das Schreiben von AdvoAdvice und teilte mit, dass die Löschung des Eintrages beantragt wurde, obwohl dieser rechtmäßig sein dürfte. Die Schufa Holding AG hingegen meldete sich am Folgetag und teilte mit, dass der Negativeintrag gelöscht wurde.

Fazit

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können.

Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht.

Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter 030  921 000 40 oder info@advoadvice.de.

Foto(s): AdvoAdvice

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