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Schulden bei der Krankenkasse und krank – bin ich trotzdem versichert?

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Zunächst einmal besteht nicht für jeden die Gefahr, Schulden bei der Krankenkasse zu machen. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, zahlt seinen Beitrag in der Regel nicht direkt an die Krankenkasse, denn dieser wird automatisch vom Arbeitgeber abgeführt.


Wer kann überhaupt Schulden bei der Krankenkasse haben?

Schulden bei der Krankenkasse können folgende Personengruppen machen:

  • Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (62.550€ jährlich – Stand 04.08.2020) können in die private Krankenversicherung wechseln. Dort müssen sie Ihre Beiträge selbst zahlen und können somit in Zahlungsverzug kommen.
  • Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. In beiden Fällen zahlen sie die Beiträge selbst und können somit ebenfalls Schulden bei der Krankenkasse machen.

Bei Sozialhilfe­empfängern wird der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung vom Sozial­amt übernommen, wenn die Voraussetzungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt erfüllt sind.


Die Gefahr, Schulden bei der Krankenkasse zu machen, besteht also in der Regel nur für Selbstständige und Privat­versicherte.



Was passiert, wenn ich Schulden bei der Krankenkasse habe (und krank werde)?

  1. Wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen und in Zahlungsverzug geraten, erhalten Sie meist zuerst eine kostenpflichtige Mahnung (Mahngebühren & Säumniszuschlag in Höhe von 1% der Beitragsschulden).
  2. Wenn Sie mit der Zahlung mehr als 2 Monatsbeiträge im Rückstand sind, sind Sie zwar trotzdem weiter versichert, jedoch beschränken die Krankenkassen ihre Leistungen auf unaufschiebbare Behandlungen, wie z.B. bei einer Schwangerschaft oder Schmerzzuständen.
  3. Die privaten Krankenkassen lassen offene Forderungen vom Gerichtsvollzieher und die gesetzlichen Krankenkassen vom Hauptzollamt vollstrecken. Das bedeutet z.B. Abgabe der Vermögensauskunft, Konto- oder Lohnpfändung.



Es ist nicht möglich, Ihnen den Kranken­versicherungs­schutz zu kündigen (es sei denn, Sie begehen eine Straf­tat).

Die Leistungen der Krankenversicherung (außer unaufschiebbare Leistungen) ruhen solange, bis die Schulden bei der Krankenkasse ausgeglichen wurden.



Was kann ich tun, wenn ich Schulden bei der Krankenkasse habe?

Bei kurzfristigen Zahlungsproblemen:

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, sobald Sie merken, dass Sie Ihren Beitrag nicht mehr ganz oder nur zum Teil zahlen können. Wenn es sich um einen kurzfristigen finanziellen Engpass handelt, gewähren Ihnen viele Krankenkasse eine Ratenzahlung.

Bei langfristigen Zahlungsproblemen:

Bei einer Überschuldung, also wenn Sie monatlich mehr Geld zahlen müssten, als Sie eigentlich zur Verfügung haben, können Sie die Hilfe von einer anwaltlichen Schuldnerberatung wie AdvoNeo in Anspruch nehmen.

Wir können Ihnen durch außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern wie Ihrer Krankenkasse, aber auch anderen Gläubigern, dabei helfen Ihre Schuldsumme und somit auch Ihre monatlichen Ratenzahlungen zu reduzieren.



Wenn Sie Fragen zu diesem Rechtstipp haben oder eine Anfrage zur anwaltlichen Schuldnerberatung stellen möchten (kostenlos), schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. 


Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber:
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/schuldenarten/schulden-bei-der-krankenkasse/

Foto(s): pixabay

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